In Baden-Württemberg gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
An der bestehenden 3G-Regel soll sich in der Übergangszeit bis Anfang April ebenfalls nichts ändern. Das heißt: Wer ins Restaurant, zu einer Messe, in eine Ausstellung und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genesene betreten, die noch dazu einen aktuellen Test vorweisen können.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kritisierte erneut, dass die Ampel-Regierung im Bund das Gesetz so geändert hat, dass die meisten Corona-Schutzregeln wegfallen. »Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur derzeitigen Corona-Lage«, sagte Kretschmann. Man wende deshalb die Übergangsregel an, »um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen«.
Theoretisch kann das Land auch nach dem 2. April für regionale sogenannte Hotspots weitergehende Beschränkungen erlassen, wenn der Landtag für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Ob Baden-Württemberg - ähnlich wie Bayern es plant - das ganze Land nach dem 2. April zum Hotspot erklärt, ist aber noch ungeklärt. Die Landesregierung hält die Regelung des Bundes für rechtlich schwer umsetzbar.
Notverkündete Corona-Verordnung
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