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Nach Urteil zu Hussein K.: Minister fordert EU-Strafregister

Nach dem Urteil im Mordprozess um den Flüchtling Hussein K. fordert Baden-Württembergs Innenminister ein zentrales EU-Strafregister.

Thomas Strobl
Innenminister Thomas Strobl (CDU). Foto: Sebastian Gollnow/Archiv
Innenminister Thomas Strobl (CDU). Foto: Sebastian Gollnow/Archiv

Freiburg. »Man kann es niemandem vermitteln, dass ein angeblich minderjähriger Flüchtling, der eine solche Straftat begangen hat und dann seinen Meldeauflagen nicht nachkommt, nicht zur internationalen Fahndung ausgeschrieben wird«, sagte Thomas Strobl (CDU) der »Augsburger Allgemeinen« (Freitag). »Wäre das geschehen, wäre der mutmaßliche Täter aufgefallen.« Für den Sexualmord an der Studentin war Hussein K. am Donnerstag vom Landgericht Freiburg zur Höchststrafe verurteilt worden.

»Wir brauchen aber nicht nur ein europäisches Fahndungs-, sondern auch ein europäisches Strafregister«, betonte Strobl, der auch CDU-Bundesvize ist. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 auf der Insel Korfu war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Er tauchte unter und kam nach Deutschland. Deutsche Behörden wussten nichts von der kriminellen Vorgeschichte.

Standard müsse auch sein, »dass jeder unbegleitete minderjährige Ausländer zwingend erkennungsdienstlich behandelt wird«, sagte Strobl. »Dazu müssen wir in Zweifelsfällen alle Methoden der Altersfeststellung in Betracht ziehen - aktuell zum Beispiel die Röntgenuntersuchung des Handwurzelknochens«. Hussein K. hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen zu sein. Später räumte er ein, über sein Alter gelogen zu haben. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. (dpa)

Pressemitteilungen des Landgerichts zu dem Prozess

Abschlussbericht der Polizei vom 31.1.2017