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Nach Schüssen aus Dienstwaffen zunächst keine Konsequenzen

Mit sieben Schüssen stoppten zwei Polizisten einen Mann, der mit einer Pistole auf sie losging. War der Gebrauch der Dienstwaffe notwendig? Derzeit sieht alles nach Notwehr aus.

Blaulicht
Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle. Foto: Friso Gentsch
Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle.
Foto: Friso Gentsch

Gegen die Polizisten, die in einem Fall häuslicher Gewalt einen bewaffneten Mann mit sieben Schüssen außer Gefecht gesetzt haben, wird kein Diziplinarverfahren eingeleitet. Dafür gebe es keinen Anlass, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Mannheim der Deutschen Presse-Agentur. Das Verhalten der beiden Beamten in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) sei weder rechtswidrig noch unverhältnismäßig gewesen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt noch, ob es sich bei dem Schusswaffengebrauch am vergangenen Montag um Notwehr gehandelt hat.

Die Beamten waren von der Ex-Partnerin des Angeschossenen zu Hilfe gerufen worden. Infolge eines Streits hatte sich der 37-Jährige, der eine Pistole bei sich trug, im Flur des Hauses seiner Ex-Freundin verschanzt. Nach etwa 40-minütigem Verhandeln ging der Mann mit der Waffe in der Hand auf die Beamten zu, die ihre Schusswaffen gebrauchten, um ihn zu stoppen. Der unter anderem wegen Drogendelikten polizeibekannte 37-Jährige wurde mehrfach getroffen und verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Die Pistole des Mannes entpuppte sich als Waffen-Replikat.

Der Fall erweckt Erinnerungen an einen Polizeieinsatz mit tödlichem Ausgang in Mannheim im Mai 2022. Dabei starb ein zuvor schon verletzter 31-Jähriger nach einem Polizeischuss ins Bein. Vorausgegangen war ein Einsatz wegen häuslicher Gewalt.

© dpa-infocom, dpa:230106-99-122233/2