Stuttgart (dpa/lsw) - Weil er mit seinem Lieferwagen einen Radfahrer gerammt und mit einem Messer auf ihn eingestochen hat, ist ein Paketzusteller zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sprach den zur Tatzeit 20-Jährigen am Montag schuldig - wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Dem Angriff Mitte Mai 2019 in Weil der Stadt (Kreis Böblingen) war ein Streit vorausgegangen. Der 39 Jahre alte Radfahrer hatte sich an einer Ampel über die gefährliche Fahrweise des Paketboten aufgeregt. Der Radler beendete den Streit nach Angaben der Richterin mit einer »abwinkenden Handbewegung« und fuhr davon. Doch damit gab sich der Paketzusteller nicht zufrieden.
»Sie waren gekränkt«, sagte die Richterin zu dem Angeklagten. »Dann haben Sie beschlossen, es ihm zu zeigen. Sie wollten ihn bestrafen.« Laut Urteil folgte der 20-Jährige dem Radler und rammte ihn von hinten mit seinem Lieferwagen vom Rad. Dann nahm er ein neun Zentimeter langes Messer aus dem Wagen und stach auf den 39-Jährigen ein. »Der war vollkommen wehrlos, und das wussten Sie auch«, sagte die Richterin zu dem Angeklagten.
Sätze wie »Ich bring dich um« und »Ich stech dich ab« soll der Angreifer laut Zeugen gerufen haben. Ein »kräftiger und mutiger Mann« ging laut Richterin dazwischen und verhinderte so möglicherweise Schlimmeres.
Wegen Reifeverzögerung wandte das Gericht beim Angeklagten das Jugendstrafrecht an. Auch Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung und Nebenklage hatten Jugendstrafen gefordert.
Der 39-Jährige wurde im Krankenhaus operiert. Laut Gericht ist er zwar körperlich weitgehend geheilt, psychisch aber bis heute stark beeinträchtigt. 18 000 Euro Schmerzensgeld muss ihm der Angeklagte zahlen. Außerdem wird ihm für vier Jahre der Führerschein genommen.
Das Opfer war laut Gericht früher ein leidenschaftlicher Radfahrer gewesen, der an Rennen teilnahm und mehrere Fahrräder besaß. Die habe er aber alle verkauft. »Er sagt, er steigt auf kein Fahrrad mehr«, erklärte die Richterin. »Diese Freude ist ihm genommen worden.« Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.