Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltskrise der Bundesregierung fordert die FDP-Fraktion in Baden-Württemberg, alle finanziellen Subventionen des Landes zu überprüfen. Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte in Stuttgart, das Verfassungsgerichtsurteil zum Bundeshaushalt habe eindeutig gezeigt, dass man Prioritäten setzen und Förderungen kritisch hinterfragen müsse. »Das gilt genauso für Baden-Württemberg: Dauersubventionsprogramme, Spezialförderungen für Wahlkreisinteressen oder einseitige Unterstützungen für die Lieblingsverbände der Regierungsparteien gehören mehr denn je ersatzlos gestrichen.«
Nach Angaben der Fraktion gibt es aktuell rund 300 Förderprogramme im Südwesten. Sie wiesen demnach im vergangenen Jahr ein Gesamtvolumen von 8,74 Milliarden Euro oder 14 Prozent des gesamten Landeshaushalts aus. »Das Wirtschaftsministerium als primärer Förderer der Unternehmen ist mit etwa 80 Programmen, 3,37 Milliarden Euro und einem Anteil von 38,6 Prozent an allen Landesförderungen der größte Fördermittelgeber aller Landesministerien«, heißt es in einem Positionspapier.
Grün-Schwarz müsse tabula rasa machen bei den Programmen. »Wir brauchen eine grundlegende Neuaufstellung«, sagte Rülke weiter. Das ganze System müsse neu aufgesetzt werden. »Transparent und digital, nach klaren Kriterien, zweckorientiert und mit solider Finanzierung.«
Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei daher verfassungswidrig. Die Unionsfraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt. Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch außergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen.
© dpa-infocom, dpa:231127-99-87947/2