Es hatte es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren gehandelt, in dem es um die Unterbringung in einer Fachklinik ging. Der 56-Jährige galt als psychisch krank und zur Tatzeit schuldunfähig. Die Entscheidung des Gerichts fiel den Angaben des Gerichtssprechers zufolge bereits am vergangenen Freitag. (Az.: 1 Ks 800 Js 184/22)
Die Männer waren an Neujahr 2022 in Waldkirch (Kreis Emmendingen) wegen eines toten Vogels im Hausflur in Streit geraten. Der 56-Jährige schlug dem Älteren mit dem Hammer auf den Kopf und verletzte ihn mit dem Hammerstiel schwer am Auge. Das Opfer ist seitdem auf einem Auge blind.
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