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Nächste Runde: FDP fordert verbindliche Grundschulempfehlung

Die Liberalen lassen nicht locker: In einer verbindlichen Grundschulempfehlung sehen sie ein Instrument, um Schüler gerechter auf die Schulen zu verteilen. Allein, andere Parteien sehen das nicht so. Und so dürfte auch ein neuer Gesetzentwurf wenig Chancen haben.

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Ein Luftballon mit der Aufschrift »Schule« und einem durchgestrichenen »Kindergarten«. Foto: Robert Michael
Ein Luftballon mit der Aufschrift »Schule« und einem durchgestrichenen »Kindergarten«.
Foto: Robert Michael

Die FDP lässt in der Debatte um eine verbindliche Empfehlung beim Übergang eines Kindes auf eine weiterführende Schule nicht locker. Drei Jahre nach einem erfolglosen Gesetzentwurf haben die Liberalen das Thema erneut mit einem fast wortgleichen Text in den Landtag eingebracht und bauen dabei auf die Unterstützung der Gymnasial- und Realschullehrer. Für den Gesetzentwurf wird es aber auch weiterhin absehbar keine Mehrheit geben. Die SPD kündigte bereits an, nicht zustimmen zu wollen, auch CDU und Grüne sind bislang stets dagegen gewesen.

Neuere Studien zeigten, dass eine verbindliche Grundschulempfehlung ein zentrales Element sei, um Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, heißt es im Gesetzentwurf der FDP, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Schülerinnen und Schülern würden nicht mehr einer falschen Schulart zugewiesen, sie würden wie die Lehrkräfte auch weniger über- oder auch unterfordert. Jugendliche würden zudem ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage erzogen und ausgebildet. Auch ließen sich Klassen aus Schülerinnen und Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen deutlich leichter bilden, argumentiert die FDP.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke nennt die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg "einen "schweren Fehler". Das Land habe im nationalen und internationalen Vergleich bei der Bildung dramatisch schwach abgeschnitten. "Es muss dringend etwas geschehen. Die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung ist ein wichtiger Baustein hierfür", sagte Rülke der Deutschen Presse-Agentur.

In Baden-Württemberg gibt die Grundschule eine Empfehlung ab, welche weiterführende Schulart für ein Kind nach der 4. Klasse geeignet ist. Sie wird zu Beginn des 2. Schulhalbjahres der 4. Klasse zusammen mit den Halbjahreszeugnissen ausgegeben und orientiert sich in der Regel an dessen Noten. Die grün-rote Vorgängerregierung hatte entschieden, dass die Empfehlung seit 2012/2013 nicht mehr verbindlich ist. Die Eltern können sich seitdem über sie hinwegsetzen und ihr Kind etwa auf ein Gymnasium schicken, obwohl es dafür keine Empfehlung hat.

Nach dem Willen der FDP aber sollen Kinder, deren Eltern nicht einverstanden sind, eine Aufnahmeprüfung absolvieren können. Bei gutem Abschneiden könnte das Kind dann doch noch auf die Wunschschule gehen.

Die Gelegenheit zum Wechsel auf eine höhere Schulart und auf eigene Verantwortung nehmen laut Statistik zahlreiche Eltern wahr: Trotz einer Empfehlung zum Beispiel für eine »Werkreal-/Hauptschule oder Gemeinschaftsschule« nutzten die Option nach Angaben des Statistischen Landesamts am Ende des Schuljahres 2020/21 rund 34,6 Prozent der Kinder. Darunter wechselten 2,0 Prozent der Kinder sogar auf ein Gymnasium. Umgekehrt wechselten 20,7 Prozent der Kinder nicht auf ein Gymnasium, obwohl dies laut Empfehlung der Grundschule möglich gewesen wäre. Neuere Zahlen liegen nicht vor.

Den Philologen- und den Realschullehrerverband wissen die Liberalen bei dem Thema nach wie vor hinter sich. Unterschiedliche Kinder brauchten unterschiedliche Schularten in einem leistungsstarken Schulsystem, was stets durchlässig bleibe, fordern die Landesvorsitzenden Karin Broszat (RLV) und Ralf Scholl (PhV). Die Abschaffung vor mehr als zehn Jahren sei ein »Kardinalfehler« gewesen. »Seit fast sieben Jahren erleben wir, wie das Kultusministerium mit hohem Kosten- und Personalaufwand die negativen Konsequenzen dieser Entscheidung zu minimieren versucht - ohne jeden Erfolg«, sagten die beiden Verbandsvorsitzenden. Dabei sei wissenschaftlich nachgewiesen, dass schwächere Kinder von homogeneren Lerngruppen stark profitierten und dadurch höhere Leistungen erzielen könnten.

Aus Sicht der SPD, die das Aus für die Verbindlichkeit mitbeschlossen hatte, stärkt die Abschaffung allerdings das Wahlrecht der Eltern. Es seien zudem positive Effekte für die Bildungsgerechtigkeit erzielt und unnötiger Druck von den Schülerinnen und Schülern genommen worden, sagte die schulpolitische Sprecherin der SPD, die ehemalige Schulleiterin Katrin Steinhülb-Joos. »Deswegen gibt es keinen Weg zurück zur verbindlichen Grundschulempfehlung«, betonte sie.

Auch bei der CDU blitzen die Liberalen ab: Schüler müssten kontinuierlich ein Feedback bekommen und Eltern einbezogen werden, wichtig sei auch eine qualifizierte Beratung als Schlüssel für gelingende Übergänge, sagt Alexander Becker, der Vorsitzende des Arbeitskreises Kultus, Jugend und Sport der CDU-Landtagsfraktion. Die abrupte und ersatzlose Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung sei zwar ein Fehler gewesen. Die FDP unternehme mit ihrem unveränderten Gesetzentwurf aber »eine Reise in die Vergangenheit«.

Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wollten Eltern und Lehrkräfte dem Vernehmen nach beim aktuellen Modell bleiben. »Die Grundschulen berichten, dass die Eltern die Beratung beim Übergang in die weiterführenden Schulen sehr ernst nehmen«, sagte die GEW-Landesvorsitzende Monika Stein.

FDP-Gesetzentwurf zur verbindlichen Grundschulempfehlung

© dpa-infocom, dpa:230209-99-527990/3