Durch diese Masche seien die Produkte teils als durchlaufende Posten nicht steuerbar, also nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegend, oder steuerfrei gewesen. So hätte die Unternehmensgruppe ihre Produkte, etwa Kurzzeitkennzeichen und Tageszulassungen für Kraftfahrzeuge, kostengünstig am Markt anbieten und ihre Einnahmen erhöhen können. Die angeklagte Frau hat die beiden laut Staatsanwaltschaft steuerlich beraten. Falsche Umsatzsteuerjahreserklärungen für die Jahre 2009 bis 2014 seien von ihr billigend Kauf genommen worden.
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