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Ministerium: »Zementmord«-Haupttäter soll abgeschoben werden

Nachdem der Haupttäter im »Zementmord«-Fall von 2007 nach dem Verbüßen seiner Haft nicht in Sicherungsverwahrung genommen wird, soll er nach Angaben des Innenministeriums sobald wie möglich abgeschoben werden.

Zehn Jahre nach »Zementmord«-Urteil
Der Hauptangeklagte im sogenannten »Zementmord«-Fall sitzt rechts in einem Gerichtssaal vor seinen Richtern. Foto: Roland Böhm/Archiv
Der Hauptangeklagte im sogenannten »Zementmord«-Fall sitzt rechts in einem Gerichtssaal vor seinen Richtern. Foto: Roland Böhm/Archiv

STUTTGART. »Dabei werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft«, bestätige Sprecher Carsten Dehner am Donnerstag in Stuttgart. Der Sonderstab Gefährliche Ausländer im Innenministerium habe sich des Falles angenommen.

Das Landgericht hat am Mittwoch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung abgelehnt, da nicht erkennbar sei, dass von dem 29-Jährigen mit höchster Wahrscheinlichkeit wieder schwerste Gewalt zu erwarten ist.

Der heute 29-Jährige, der vor elf Jahren in einer Gruppe einen Gymnasiasten ermordet, die Leiche zerstückelt und in Blumenkübeln einbetoniert im Neckar versenkt hat, ist derzeit noch in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Über die Fortdauer hat das Landgericht Karlsruhe zu entscheiden. »Derzeit ist nicht damit zur rechnen, dass der Betroffene in Freiheit entlassen wird«, sagte Dehner.

Sollte dies in Zukunft bevorstehen, werde alles dafür getan, dass er das Land verlassen muss. Die Türkei darf nach Angaben der Verteidigerin des 29-Jährigen die Aufnahme nicht ablehnen. Er ist Türke, sein Vater stammt von dort.