STUTTGART. »Ich plädiere dafür, dass wir keine zeitliche Differenzierung bei möglichen Verkehrsbeschränkungen für (die Abgasnormen) Euro 4 und Euro 5 vornehmen«, sagte Hermann der »Stuttgarter Zeitung« und den »Stuttgarter Nachrichten« (Dienstag). Hieße: Älteren Diesel-Fahrzeugen mit den Abgasnomen Euro 4 und 5 würde ab dem gleichen Zeitpunkt zeitweise die Einfahrt in die City verboten.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wären Fahrverbote für Euro-4-Diesel schon von Ende dieses Jahres an möglich. Da die Emissionswerte von gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid bei Euro-4-Fahrzeugen aber tatsächlich niedriger seien als bei Euro 5, sei eine Unterscheidung »politisch kaum vermittelbar«, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Dienstag. Hermann sagte den Zeitungen: »Wenn wir Verkehrsbeschränkungen angehen müssen, dann kann es nach meiner Sicht nicht vor dem 1. September 2019 passieren.«
Während das Land noch auf die schriftliche Begründung des Urteils aus Leipzig wartet, laufen laut Hermann etliche Bemühungen, um Fahrverbote zu vermeiden. Dazu zählten Schnellbuslinien, mehr Radverkehr, Jobtickets für Busse und Bahnen, Mitfahr-Apps, intelligente Verkehrssteuerung und ein Ausbau der E-Fahrzeug-Flotte. »Wenn wir nur noch knapp über den Grenzwerten sind und das alles in einem Bündnis für die Luftreinhaltung hinkriegen und viele umsteigen, könnten Verkehrsbeschränkungen vermeidbar sein«, sagte Hermann. (dpa)