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Minister warnt Pilzsammler in Sperrzone wegen Schweinepest

Wegen der Schweinepest gelten strenge Regeln. Das gilt auch für Pilzsammler. Halten sie sich nicht an das Verbot, werden sie zur Kasse gebeten.

Pilzesammlerin
Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest dürfen Pilze in der Sperrzone rund um den Fundort des verendeten Wildschweins nicht gesammelt werden. (Archivbild) Foto: Silas Stein/DPA
Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest dürfen Pilze in der Sperrzone rund um den Fundort des verendeten Wildschweins nicht gesammelt werden. (Archivbild)
Foto: Silas Stein/DPA

Nach dem ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Baden-Württemberg hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) Pilzsammler im betroffenen Gebiet zu strenger Zurückhaltung aufgefordert. Innerhalb der sogenannten Sperrzone II rund um den Fundort des infizierten Wildschweins gelte das strikte Gebot, auf den Wegen zu bleiben. So sollten Wildschweine nicht unnötig beunruhigt und nicht zu weiträumigen Fluchten bewegt werden. 

Beim Sammeln von Pilzen sei daher besondere Umsicht geboten, sagte der CDU-Minister und ergänzte: »Pilzsammler sollten sich vorab informieren, ob das Waldstück, in dem Sie auf die Pilzsuche gehen wollen, in einer ASP-Sperrzone liegt.« Wer sich nicht an das Wegegebot halte, müsse mit einem Bußgeld rechnen.

Verbote und Einschränkungen in der Sperrzone II 

Nach dem Fund eines sichtbar krank erlegten Wildschweins ist 15 Kilometer um den Fundort im Rhein-Neckar-Kreis die sogenannte Sperrzone II eingerichtet worden. Diese erstreckt sich laut Ministerium auf den Stadtkreis Mannheim und auf Teile des Rhein-Neckar-Kreises. Dort dürfen Schweine nur transportiert werden, wenn sie vorher auf das Virus getestet wurden. Zudem müssen Schweinehalter besondere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einhalten. 

Es herrscht in der Zone ein striktes Jagdverbot, um keine Wildschweine aufzuschrecken, die das Virus möglicherweise verbreiten könnten. Auch Maislabyrinthe dürfen nicht betrieben werden, die Regeln für Camping und Fischerei sind zudem verschärft. 

Ob Hobbyangler oder Erwerbsfischerei - die Menschen dürften öffentliche Wege nur noch für 15 Meter verlassen, um ans Gewässer zu gelangen, sagte eine Sprecherin des Landratsamts in Heidelberg. Auch wildes Campen werde untersagt. 

Dennoch nutzen einige Menschen die Lage auch aus, um sich strafbar zu machen. Denn um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, hat der Landkreis 90 Zentimeter hohe Elektrozäune entlang von Bundesstraßen aufstellen lassen. Sie werden durch Stromkästen mit Niedrigvolt-Batterien versorgt. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums und des Landkreises wurden einige dieser Stromkästen allerdings bereits gestohlen.

Viruserkrankung für Menschen ungefährlich

Die Schweinepest ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Es ist nicht möglich, Schweine durch eine Impfung zu schützen. Das Virus wird über den direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren übertragen, vor allem über Blutkontakt. Es kann aber auch indirekt über verschmutzte Gegenstände wie Werkzeuge, Autos, Schuhe, Lebensmittel oder über kontaminiertes Futter von einem Tier aufs nächste übergehen. 

Zuvor war hatte es ASP-Ausbrüche in den Nachbarbundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz gegeben. Der Fall im Rhein-Neckar-Kreis ist der erste in Baden-Württemberg seit dem bislang einzigen Vorfall vor zwei Jahren im Kreis Emmendingen.

 

© dpa-infocom, dpa:240822-930-209503/2