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Miese Luft: Beschwerde des Landes zurückgewiesen

Im juristischen Streit um punktuelle Fahrverbote zur Luftreinhaltung am Stuttgarter Neckartor muss das Land eine Niederlage hinnehmen.

Luftmessstation
Autos fahren an der Luftmessstation am Neckartor vorbei. Foto: Bernd Weissbrod/Achiv
Autos fahren an der Luftmessstation am Neckartor vorbei. Foto: Bernd Weissbrod/Achiv

STUTTGART. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat die Beschwerde des Landes gegen die Androhung eines Strafgeldes von bis zu 10 000 Euro zurückgewiesen, wie er am Dienstag mitteilte. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte das sogenannte Zwangsgeld angedroht, da das Land nicht bereit ist, einen Vergleich aus dem Jahr 2016 mit zwei Anwohnern einzuhalten, der es eigentlich dazu verpflichtet, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelastung zu reduzieren.

Im Dezember hatte das Verwaltungsgericht dem Land eine Frist bis Ende April gesetzt, seine Verpflichtung aus dem Vergleich einzuhalten. Komme das Land der Verpflichtung nicht nach, werde ein Zwangsgeld von 10 000 Euro angesetzt, urteilte das Verwaltungsgericht. Das Land legte dagegen Beschwerde ein. Das Argument: Jede Verkehrsreduzierung am Neckartor führe zu höherer Belastung anderorts, was laut Luftreinhalterecht verboten sei.

Im April 2016 hatte das Land den Anwohnern versprochen, den Verkehr vor ihrer Haustür an Tagen mit extrem hoher Schadstoffbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat wiederholt bei Entscheidungen den Gesundheitsschutz der Bürger vor die Interessen der Autofahrer gestellt. Der VGH hat die Beschwerde des Landes zurückgewiesen, die Begründung liegt demnach noch nicht vor. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (dpa)