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Aktuell Verwaltungsgerichtshof

Miese Luft am Neckartor: Zwangsgeld gegen Land bestätigt

Das Land Baden-Württemberg muss ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro wegen einem nicht eingehaltenen Vergleich um miese Luft am Neckartor zahlen.

Justitia-Figur
Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/Archiv
Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/Archiv

MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies die Beschwerde des Landes gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück. Genauso blieb die Beschwerde gegen ein angedrohtes Zwangsgeld in gleicher Höhe erfolglos, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Land habe die von ihm behauptete Erfüllung der in dem Vergleich eingegangenen Verpflichtung nicht hinreichend darlegen können. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshof seien nicht anfechtbar.

Das Land Baden-Württemberg hatte 2016 zwei Anwohnern der stark mit Schadstoffen belasteten Kreuzung »Am Neckartor« in einem Vergleich zugesagt, den Verkehr dort an Tagen mit hoher Luftbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren.

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