MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies die Beschwerde des Landes gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück. Genauso blieb die Beschwerde gegen ein angedrohtes Zwangsgeld in gleicher Höhe erfolglos, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Land habe die von ihm behauptete Erfüllung der in dem Vergleich eingegangenen Verpflichtung nicht hinreichend darlegen können. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshof seien nicht anfechtbar.
Das Land Baden-Württemberg hatte 2016 zwei Anwohnern der stark mit Schadstoffen belasteten Kreuzung »Am Neckartor« in einem Vergleich zugesagt, den Verkehr dort an Tagen mit hoher Luftbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren.