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Messerattacke im Jobcenter: Mann in Haft

Eine Horrorvorstellung nicht nur für Mitarbeiter in Jobcentern: Ein Besucher sticht unvermittelt zu. Die Tat war auch noch öffentlich angekündigt.

Kunde greift Mitarbeiterin in Rottweiler Jobcenter mit Messer an
Einsatzkräfte der Polizei und der Rettungsdienste arbeiten an einem Einsatzort an einem Jobcenter. Foto: Peter Arnegger / Nrwz/dpa
Einsatzkräfte der Polizei und der Rettungsdienste arbeiten an einem Einsatzort an einem Jobcenter. Foto: Peter Arnegger / Nrwz/dpa

Rottweil (dpa/lsw) - Bluttat mit Ansage: Der mutmaßliche Messerstecher vom Jobcenter in Rottweil hatte seine Tat im Internet angekündigt. »Ich werde morgen eine Person des Jobcenters töten«, habe der 58-Jährige im Kurznachrichtendienst Twitter verbreitet, sagte der Sprecher der Rottweiler Staatsanwaltschaft, Frank Grundke, am Freitag. Der Verdächtige hatte den Ermittlungen zufolge am Donnerstag eine 50 Jahre alte Mitarbeiterin bei einem Termin in einem Büro im siebten Obergeschoss mit einem Messer schwer verletzt.

Polizei und Rettungskräfte waren mit einem Großaufgebot im Einsatz. Die Frau wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht und notoperiert. Sie konnte zunächst nicht befragt werden.

Der Verdächtige mit deutscher Staatsbürgerschaft ließ sich widerstandslos festnehmen. Er habe den Mitarbeitern des Jobcenters nach der Attacke gesagt, dass sie die Polizei verständigen könnten. Ermittler stellten die Tatwaffe sicher. Ein Richter erließ am Freitag Haftbefehl. Die Vorwürfe lauten versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Der Mann habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert, hieß es.

Wäre die Polizei durch einen Hinweis auf den Tweet des 58-Jährigen aufmerksam geworden, hätte das unmittelbar einen Einsatz ausgelöst, sagte ein Sprecher. Die Polizei leitet in solchen Fällen sofort »Gegenmaßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen« ein. Die Polizei bitte darum, solche Androhungen bei Twitter oder in anderen sozialen Medien immer zu melden.

Schon das Veröffentlichen eines solchen Tweets sei eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat. Nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuches kann die Androhung etwa einer schweren Körperverletzung, eines Raubes oder eines Mordes mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Der Twitter-Account des Mannes ist inzwischen gesperrt.

In Baden-Württemberg wurden nach Angaben des Innenministeriums im Jahr 2018 vier Mitarbeiter von Behörden Opfer von Gewaltkriminalität mit einem Messer als Waffe. 2017 waren es zwei Menschen, 2016 waren es vier. Insgesamt wurden 2018 den Angaben zufolge 43 Behördenmitarbeiter Opfer von Gewaltkriminalität, nach 61 im Vorjahr. Die Polizei bietet den Behörden Beratungen zum Schutz vor Übergriffen am Arbeitsplatz an.

Um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu verbessern, haben die Jobcenter nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ihre Ausgaben für Securitydienste schon deutlich erhöht. Im vergangenen Jahr gab die BA für die 302 gemeinsam mit Kommunen betriebenen Jobcenter 19,7 Millionen Euro aus, rund dreimal mehr als 2011. Damals beliefen sich die Ausgaben auf 6,4 Millionen Euro, wie ein BA-Sprecher am Freitag auf Anfrage sagte. Zuvor berichtete das Wirtschaftsmagazin »Business Insider« darüber. Für die rund 100 weiteren Jobcenter, die in alleiniger Trägerschaft von Kommunen sind, lägen der BA keine Zahlen vor, sagte der Sprecher.

Bereits im vergangenen März hatte es im Kreis Rottweil eine Messerattacke in einer Behörde gegeben. Ein damals 25-Jähriger hatte den Kämmerer des Schramberger Rathauses niedergestochen und lebensbedrohlich verletzt. Der schuldunfähige Mann kam in eine psychiatrische Klinik.

Mitte Dezember war ein Mitarbeiter der Stadt Köln bei einem Hausbesuch erstochen worden, als er für die Vollstreckungsstelle Geld eintreiben wollte. Als er mit einer Kollegin an der Tür eines Hauses klingelte, öffnete ihm ein Bewohner und stach sofort zu. Nach der Attacke wurde der Mann in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft vom Donnerstag

Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft vom Freitag

Paragraf 126 Strafgesetzbuch - Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat