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Mehr Geldautomaten im Südwesten gesprengt

»Hände hoch, das ist ein Überfall!« - das war einmal. Moderne Bankräuber kommen stillschweigend mitten in der Nacht und haben Sprengstoff im Gepäck. Immer mehr Geldautomaten im Südwesten werden in die Luft gesprengt. Strobl sieht die Hersteller in der Pflicht.

Geldautomatensprengungen
Ein gesprengter Geldautomat hinter einem Flatterband mit der Aufschrift »Polizeiabsperrung«. Foto: Matthias Balk
Ein gesprengter Geldautomat hinter einem Flatterband mit der Aufschrift »Polizeiabsperrung«.
Foto: Matthias Balk

Kriminelle haben zuletzt wieder mehr Geldautomaten in Baden-Württemberg in die Luft gesprengt. Das teilte das Innenministerium der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart auf Nachfrage mit. Die Behörde spricht von einer mittleren zweistelligen Zahl an gesprengten Geldautomaten im Jahr 2022, die endgültigen Zahlen würden erst im Frühjahr veröffentlicht. Aber es seien mehr Geldautomaten gesprengt worden als noch im Vorjahr, wo die Polizei 24 solcher Explosionen verzeichnete. Die Täter hätten 2022 Bargeld im Wert von mehr als einer Million Euro erbeutet.

Das Sprengen von Geldautomaten habe den klassischen Banküberfall in den vergangenen Jahren nahezu abgelöst, heißt es aus dem Ministerium. Die Kriminalität gehe vor allem von organisierten Banden aus. Täter agierten zunehmend rücksichts- und skrupellos. Die Polizei berichtet zudem von einem »gesteigerten Ausmaß an Zerstörung der Tatorte«.

»Die Täterinnen und Täter sprengen sich völlig rücksichtslos den Weg zum Geld frei, riskieren das Leben unbeteiligter Menschen und zerstören Gebäude«, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) der dpa. Er forderte von den Unternehmen den Einsatz von sogenannten Einfärbe- und Klebesysteme und von Vernebelungstechnik, um Bargeld bei einer Sprengung unbrauchbar zu machen. Geldautomatenbetreiber und -hersteller müssten hier nachziehen, sagte Strobl. »Sollte das auf freiwilliger Basis nicht geschehen, wird eine gesetzliche Pflicht der Hersteller und Betreiber der Geldautomaten zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen notwendig.«

© dpa-infocom, dpa:221217-99-933188/2