Bei dem Angriff der Frau hatte der Nachbar schwere Verbrennungen zweiten und dritten Grades an Kopf, Hals und Oberkörper erlitten. Er wird für immer mit Narben gezeichnet sein. Die Verteidigung hatte die Ereignisse in jener Nacht in ihrem Plädoyer als schicksalhaften Unfall bezeichnet, es gebe kein Motiv für eine bewusste Attacke der Deutschen. Das 52 Jahre alte Opfer hatte in seiner Aussage allerdings detailreich einen Angriff beschrieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mitteilung der Polizei vom November
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