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Aktuell Urteil

Luftreinhalteplan: Reutlingen muss nachbessern

Die Dieselfahrer in Reutlingen müssen sich womöglich auf Fahrverbote einstellen. Der Verwaltungsgerichtshof hat einer Klage der Umwelthilfe auf Einhaltung der Stickstoffdioxidwerte in der Kommune stattgegeben. Revision ist aber zulässig.

Mannheim/Reutlingen (dpa) - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat der Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote auferlegt und damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Diese hatte wegen jahrelang erhöhter Stickstoffdioxidwerte in der Kommune Fahrverbote noch in diesem Jahr gefordert. Nach der am Dienstag veröffentlichten Auffassung der Mannheimer Richter reichen die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ohne Fahrverbote schnellstmöglich einzuhalten. Vor diesem Hintergrund müsse der Luftreinhalteplan für Reutlingen überarbeitet werden. Gegen das Urteil ist wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich (10 S 1977/18).

Die Stadt möchte ein Dieselfahrverbot vermeiden. Nach Angaben von Baubürgermeisterin Ulrike Hotz (parteilos) gibt es alleine in Reutlingen etwa 17 000 Dieselfahrer. Aktuelle Reaktionen von Stadt und Land waren zunächst nicht zu erhalten.

»Das ist ein guter Tag für die saubere Luft und damit für Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte nicht nur in Reutlingen«, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Das höchste baden-württembergische Gericht bestätige mit seinem Beschluss weitere Gültigkeit des europäischen Grenzwerts von 40 Mikrogramm. (dpa/GEA)

PM