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Ludwigsburger Zulagenaffäre erneut Thema vor Gericht

Damalige Hochschulrektorin Claudia Stöckle
Die damalige Hochschulrektorin Claudia Stöckle spricht vor dem Verwaltungsgericht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Die damalige Hochschulrektorin Claudia Stöckle spricht vor dem Verwaltungsgericht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

MANNHEIM. Einmal mehr beschäftigt die Zulagenaffäre an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg die Justiz. In einem Berufungsverfahren am 17. September geht es vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof um die Frage, ob das Wissenschaftsministerium 2015 die damalige Hochschulrektorin Claudia Stöckle zurecht aus dem Amt geworfen hat.

Gegen den Bescheid, ihr Amt werde vorzeitig beendet, hatte Stöckle sich schon vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolgreich gewehrt. Die Stuttgarter Richter hatte ihre Abwahl im Mai 2018 als unrechtmäßig eingestuft. Sie hatten dies auch damit begründet, dass Ministerin Theresia Bauer (Grüne) die Öffentlichkeit falsch über die Arbeit einer Kommission informiert habe, die zur Abwahl der Rektorin geführt habe.

Stöckle hatte nach ihrer Amtsübernahme 2011 die von ihrem Vorgänger vergebenen Zulagen kritisiert und sich damit bei den Professoren unbeliebt gemacht. Das Land und die Hochschule für den Beamtennachwuchs des Landes wenden sich mit ihren Berufungen (9 S 2092/18) gegen das Urteil.

Der schon im März dieses Jahres terminierte Prozess war wegen Krankheit eines Kammermitglieds verschoben worden. Infolge der Corona-Pandemie wird die Zahl der Plätze im Verhandlungssaal sehr beschränkt sein. Wegen des öffentlichen Interesses an dem seit Jahren schwelenden Fall, der der Grünen-Politikerin Bauer Kritik bis hin zu Rücktrittsforderungen der Landtagsopposition einbrachte, wird das Gericht die Verhandlung aber in zwei Säle übertragen zu lassen. (dpa)