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Lockern statt aufheben: Neue Verordnung in Baden-Württemberg

Der »Freedom Day« ist erstmal verschoben. Dennoch wird auch in Baden-Württemberg deutlich gelockert. Maskenpflicht und 3G-Regel bleiben aber für eine Übergangszeit noch erhalten.

Maskenpflicht
Ein Hinweisschild zum Tragen von Schutzmasken hängt an einer Tür. Foto: Bernd Weißbrod
Ein Hinweisschild zum Tragen von Schutzmasken hängt an einer Tür.
Foto: Bernd Weißbrod

In Baden-Württemberg fallen von diesem Samstag an wichtige Corona-Auflagen weg. So gelten auch für Ungeimpfte keine Beschränkungen mehr für private Treffen. Daneben kann es wieder volle Stadien oder Konzertsäle geben: Bei Veranstaltungen muss die Zahl der Zuschauer oder Gäste nicht mehr begrenzt werden. Das sieht die neue Corona-Verordnung des Landes vor, die das Staatsministerium am Freitagabend notverkündete. Die Verordnung tritt schon an diesem Samstag in Kraft und hebt diese Auflagen damit einen Tag eher auf als bundesweit vorgesehen.

Das Land setzt das neue Infektionsschutzgesetz um, das am Freitag in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Es sieht eigentlich das Ende der meisten bundesweiten Auflagen vor. Doch die grün-schwarze Landesregierung greift noch auf eine Übergangsregel zurück, mit der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen zumindest noch zwei Wochen lang - bis zum 2. April - bestehen bleiben sollen. Damit will sie die momentane Infektionswelle brechen.

Bundesweit gilt die Maskenpflicht auf absehbare Zeit noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr. Im Südwesten gilt mindestens bis zum 2. April noch eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Auch in Schulen und an Kitas soll zumindest für die zweiwöchige Übergangsfrist weiterhin Maske getragen werden.

An der bestehenden 3G-Regel soll sich in der Übergangszeit bis Anfang April ebenfalls nichts ändern. Das heißt: Wer ins Restaurant, zu einer Messe, in eine Ausstellung und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genesene betreten, die noch dazu einen aktuellen Test vorweisen können.

© dpa-infocom, dpa:220319-99-585515/2