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Landesregierung will Funklöcher bekämpfen

Veränderte Bauvorschriften sollen den Ausbau des 5G-Netzes beschleunigen. Künftig sollen Mobilfunkbetreiber in Baden-Württemberg höhere Antennenanlagen ganz ohne Genehmigung aufstellen können.

Mobilfunkmast
Ein Mobilfunkmast steht am Rande eines Wohngebiets. Foto: Bernd Weißbrod
Ein Mobilfunkmast steht am Rande eines Wohngebiets.
Foto: Bernd Weißbrod

Das Land will mit einer Änderung der Landesbauordnung den Bau von Mobilfunkmasten erleichtern. Funklöcher im 5G-Netz sollen damit schneller geschlossen werden. Mit dem Thema will sich das grün-schwarze Kabinett heute beschäftigen. Künftig sollen den Plänen zufolge höhere Antennenanlagen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden können. Die maximale Höhe dieser Anlagen soll in geschlossenen Ortschaften 15 Meter betragen, außerhalb sollen bis zu 20 Meter gelten. Bisher dürfen nur Antennenanlagen bis zu 10 Metern Höhe verfahrensfrei errichtet werden.

Zudem soll die Abstandsregel von Mobilfunkmasten zu Gebäuden geändert werden. Hier soll der sogenannte Berechnungsfaktor von 0,4 auf 0,2 gesenkt werden. Bislang mussten Antennen beispielsweise von einem zehn Meter hohen Gebäude vier Meter Abstand haben. Künftig sind noch zwei Meter vorgesehen. Drittens sollen Mobilfunkanbieter provisorisch Anlagen bis zu zwei Jahre aufstellen können, solange sie keinen festen Standort haben.

Die Gesetzesänderungen sollen möglichst noch vor der Sommerpause in Kraft treten, hört man aus Regierungskreisen.

© dpa-infocom, dpa:230227-99-762027/2