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Landesbischöfin zur Sterbehilfe: Kein klares Schwarz oder Weiß

Es geht um das Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz des Lebens: Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in Deutschland wieder über eine Neuregelung der Sterbehilfe diskutiert. Auch die Kirchen spielen hierbei eine Rolle.

Heike Springhart
Heike Springhart, Landesbischöfin der Evangelischen Landeskirche in Baden. Foto: Uli Deck
Heike Springhart, Landesbischöfin der Evangelischen Landeskirche in Baden.
Foto: Uli Deck

KARLSRUHE. In der Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland hat die evangelische Landesbischöfin von Baden betont, dass es aus ihrer Sicht hier kein klares Schwarz oder Weiß gebe. »Es ist sinnvoll und gut, dass es Graubereiche gibt«, sagte Heike Springhart vor kurzem in Karlsruhe. »Es reicht nicht zu sagen, das Leben ist eine Gabe und dann ertrag' ich einfach alles.«

Wichtig sei, Menschen am Ende ihres Lebens nicht allein zu lassen, sagte Springhart. Die größte Angst, die viele Menschen hätten, sei einsam und alleine zu sterben. »Die Situationen, die Menschen dazu bringen, über Sterbehilfe nachzudenken, sind Situationen, in denen sie stark verzweifelt sind«, sagte die Landesbischöfin, die Sterben und die Endlichkeit menschlichen Lebens zu ihrem Thema gemacht hat. Ihre Habilitationsschrift trägt den Titel »Der verwundbare Mensch«.

Kirchliche Seelsorgerinnen und Seelsorger könnten Patientinnen und Patienten in solchen Lagen begleiten und sich Zeit für sie nehmen in einem System, in dem oft wenig Zeit sei, sagte Springart. »Es bleibt ein würdiges Leben, auch mit großen Einschränkungen.«

In Deutschland wird eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Ende Juni wurden im Bundestag drei fraktionsübergreifende Entwürfe ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Ende November hörten die Abgeordneten im Rechtsausschuss Fachleute dazu an.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat »geschäftsmäßig« nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet »auf Wiederholung angelegt«. (dpa)

Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Initiative Abgeordnete Katja Keul und Renate Künast

Initiative Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci

Initiative Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr

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