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Land zieht wegen Zwangsgeld vor Verwaltungsgerichtshof

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um Luftqualität und Fahrverbote in Stuttgart wehrt sich das Land gegen ein Zwangsgeld und zieht vor die nächste Instanz. Dies teilte das Regierungspräsidium Stuttgart am Dienstag mit. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dem Land eine erneute Strafzahlung aufgebrummt, die diesmal an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen sei (Az. 17 K 5255/19). Das Land hat zuvor bereits ein Zwangsgeld an die Justizkasse und damit letztlich an sich selbst gezahlt.

Eine Anzeige weist auf ein Fahrverbot für Euro 5-Dieselautos hin
Eine Anzeige weist auf ein Fahrverbot für Euro 5-Dieselautos hin. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild/dpa
Eine Anzeige weist auf ein Fahrverbot für Euro 5-Dieselautos hin. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild/dpa

Hintergrund ist ein Urteil aus dem Sommer 2017, das das Land noch nicht vollständig umgesetzt hat. Damals entschied das Verwaltungsgericht auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe, dass in der Stuttgarter Umweltzone auch für Euro-5-Diesel flächendeckende Fahrverbote eingeführt werden müssen.

Bisher gibt es in Stuttgart ein flächendeckendes Verbot für Euro-4-Diesel sowie - seit Jahresbeginn - auch ein Verbot für Euro 5 auf bestimmten Strecken. Zudem soll es im Sommer auch sogenannte zonale Beschränkungen für Euro 5 geben, wenn die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid bis dahin nicht eingehalten werden - aber nicht in der gesamten Stuttgarter Umweltzone. Die aktuellen Pläne für ein mögliches Fahrverbot vom 1. Juli 2020 an reichen aus Sicht der Richter nicht aus.

Als höchstes Verwaltungsgericht des Landes muss nun der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. In dem Verfahren soll er auch prüfen, ob das Land die Vorgabe aus dem Jahr 2017 mit seinen bisherigen Plänen bereits ausreichend erfüllt hat.

Mitteilung Regierungspräsidium