Hintergrund ist ein Urteil aus dem Sommer 2017, das das Land noch nicht vollständig umgesetzt hat. Damals entschied das Verwaltungsgericht auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe, dass in der Stuttgarter Umweltzone auch für Euro-5-Diesel flächendeckende Fahrverbote eingeführt werden müssen.
Bisher gibt es in Stuttgart ein flächendeckendes Verbot für Euro-4-Diesel sowie - seit Jahresbeginn - auch ein Verbot für Euro 5 auf bestimmten Strecken. Zudem soll es im Sommer auch sogenannte zonale Beschränkungen für Euro 5 geben, wenn die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid bis dahin nicht eingehalten werden - aber nicht in der gesamten Stuttgarter Umweltzone. Die aktuellen Pläne für ein mögliches Fahrverbot vom 1. Juli 2020 an reichen aus Sicht der Richter nicht aus.
Als höchstes Verwaltungsgericht des Landes muss nun der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. In dem Verfahren soll er auch prüfen, ob das Land die Vorgabe aus dem Jahr 2017 mit seinen bisherigen Plänen bereits ausreichend erfüllt hat.