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Land will Rentnern einfachere Steuererklärung ermöglichen

Eine Steuererklärung auf zwei Seiten? Davon träumen wohl viele. Das Land will das jetzt einführen - allerdings nur für eine sehr kleine Gruppe.

Baden-Württemberg will sich an dem Projekt der vereinfachten Steuererklärung für bestimmte Rentner beteiligen.
Baden-Württemberg will sich an dem Projekt der vereinfachten Steuererklärung für bestimmte Rentner beteiligen. Foto: Sebastian Gollnow
Baden-Württemberg will sich an dem Projekt der vereinfachten Steuererklärung für bestimmte Rentner beteiligen.
Foto: Sebastian Gollnow

Stuttgart (dpa/lsw)- Auch Baden-Württemberg will Rentnern unter bestimmten Umständen eine vereinfachte Steuererklärung ermöglichen. Die Finanzverwaltung arbeite unter Hochdruck an der Umsetzung, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Anfrage. Die Umsetzung sei »zeitnah« geplant. Das Verfahren soll schon für die Steuererklärung für das Jahr 2018 genutzt werden können, die bis Ende Juli abgegeben werden muss. Ein genaues Startdatum ist aber noch offen.

Die »Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften« besteht nur aus zwei Seiten. Dort können Spenden und Mitgliedsbeiträge, die Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Sie kann aber nur von Rentnern genutzt werden, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen.

»In Baden-Württemberg trifft das auf eine vergleichsweise kleine Gruppe der Rentnerinnen und Rentner zu«, so die Ministeriumssprecherin. »Der Anteil dürfte im niedrigen einstelligen Prozentbereich der Bezieherinnen und Bezieher von Alterseinkünften liegen.« Wer etwa Mieten, Kapitaleineinnahmen oder betriebliche Einkünfte hat, kann das Verfahren nicht anwenden. Bislang nehmen Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen an dem Pilotprojekt teil.

Bei der Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg sieht man das vereinfachte Verfahren ohnehin kritisch. Denn die Daten zur Rente und Krankenversicherung würden zwar automatisch an die Finanzämter übermittelt, für Fehler und deren Korrektur sei aber der Steuerpflichtige selbst verantwortlich, sagte der Geschäftsführende Vorstand, Peter Späth. Wenn beispielsweise eine von mehreren Renten nicht aufgeführt sei, sei der Steuerpflichtige verantwortlich und in der Pflicht dies an das Finanzamt zu melden. Gleichzeitig habe er aber keine Möglichkeit bei diesem vereinfachten Verfahren zu kontrollieren, welche Daten von Dritten überhaupt übermittelt würden. Das Verfahren ist seiner Meinung nach geboren aus der Personalnot in der Finanzverwaltung. »Der Trend geht aber immer mehr dahin.«