Das teilte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Donnerstag in Stuttgart mit. Vor einer Entscheidung wolle das Land die abschließende Bewertung eines entsprechenden Modellversuchs abwarten. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Weg für eine Senkung des Mindestalters frei gemacht. Das Straßenverkehrsgesetz soll so geändert werden, dass die Länder das Mindestalter von derzeit 16 Jahren dauerhaft auf 15 senken können.
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen laufen seit einigen Jahren entsprechende Modellversuche. Sie sind bis Ende April 2020 befristet. Der Sprecher des Stuttgarter Ministeriums wies am Donnerstag darauf hin, dass der Modellversuch zunächst bis zum 30. April 2018 befristet war. Da die Evaluation des Versuchs bis dahin keine eindeutigen Ergebnisse gebracht habe, sei dieser bis zum 30. April 2020 verlängert worden.
»Insbesondere erweist sich die Abwägung zwischen den Aspekten der Verkehrssicherheit und dem Mobilitätsbedürfnis der Jugendlichen als komplex«, teilte der Sprecher weiter mit. Vor einer Entscheidung zur Absenkung des Mindestalters wolle das Verkehrsministerium daher zunächst die entsprechende Bewertung der Modellversuche abwarten, hieß es am Donnerstag. Man erhoffe sich Klarheit darüber, inwieweit sich die Absenkung des Mindestalters auf die Verkehrssicherheit auswirken könnte.