Hintergrund sind vor Jahren aufgedeckte Fälle von zu Unrecht und ohne tatsächliche Prüfung vergebenen Plaketten. Danach war nach Angaben des Ministeriums zunächst ein neues Aufsichtskonzept für die GTS umgesetzt worden, zudem gab es ein Anhörungsverfahren. Ende Januar wurde dann die Anerkennung entzogen. Zuvor hatten die »Stuttgarter Nachrichten« darüber berichtet.
Laut Ministerium ist es bundesweit der erste Fall, in dem eine solche Anerkennung entzogen wird. Die Prüfgesellschaft kann dagegen klagen - und will das auch tun. Es werde sowohl eine Klage als auch ein Antrag auf Gewährung gerichtlichen Eilrechtsschutzes eingereicht, teilte die GTS mit. Ihr seien auf Bundesebene die Einhaltung europarechtlicher Vorgaben bescheinigt worden, das könne das Land nicht außer Kraft setzen. Auch müsse man bis zu einer Gerichtsentscheidung die Tätigkeit nicht einstellen und werde das auch nicht tun.