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Land bringt Hilfen für Unternehmen auf den Weg

Die Landesregierung hat die angekündigten Hilfen für mittelständischen Unternehmen und Selbstständige zur Bewältigung der Energiekrise im Winter auf den Weg gebracht. »Wir sind sehr stolz, dass wir das hingekriegt haben«, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Vom 1. Dezember an können Bäcker, Metzger oder Gießereien Anträge für zinsverbilligte Kredite stellen. Das Programm ist befristet bis 31. März. Das Geld soll von Anfang 2023 an fließen, sagte Kretschmann. Auch wenn die Gaspreisbremse des Bundes nun schon rückwirkend ab Januar gelte, wolle das Land an den geplanten Hilfen festhalten.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne)
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) spricht bei einer Landespressekonferenz. Foto: Valeria Nickel
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) spricht bei einer Landespressekonferenz.
Foto: Valeria Nickel

Mit dem Liquiditätskredit, der zwischen 10.000 Euro und 5 Millionen Euro liegen kann, sollen die Unternehmen den Winter überbrücken, wenn sie die Energiekosten nicht mehr decken können. Firmen, die einen sehr hohen Anteil an Energiekosten haben, mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz, sollen auf Nachweis zusätzlich zum günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent bekommen, höchstens aber 300.000 Euro.

Das Land bietet den Unternehmen darüber hinaus eine kostenlose Krisenberatung an, bei der geklärt werden soll, wo sie sich von Energiekosten entlasten können. Dieses Programm startet am 1. Dezember und geht bis 30. Juni 2023. Kostenpunkt für das Land: vier Millionen Euro. Die Berater sollen Hinweise geben, wie die Firmen an zusätzliche Kredite kommen. Zudem soll überprüft werden, wie sich die Unternehmen besser für Schwankungen bei den Energiepreisen wappnen können, etwa durch Einsparungen oder effizientere Anlagen. Und: Es sollen »Ansätze zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden« identifiziert werden.

© dpa-infocom, dpa:221122-99-618531/2