Feuerwerk darf in Baden-Württemberg nur am 31. Dezember und am 1. Januar 2023 benutzt werden. In manchen Kommunen gibt es engere zeitliche Einschränkungen, in bestimmten Teilen einer Gemeinde kann das Zünden von Feuerwerk auch komplett verboten sein. Bei Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Knallen von Böllern und Abschießen von Raketen aus Lärmschutzgründen untersagt.
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