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Krebsforscher erhalten Bußgeldbescheide nach Experimenten

Eine Straftat haben sie nicht begangen, doch eine Ordnungswidrigkeit - zwei Wissenschaftler haben den vorgegebenen Zeitrahmen für einen Tierversuch überschritten. Dafür sollen sie jetzt zahlen.

Mäuse bewegen sich in einem geschlossenen Behälter
Mäuse bewegen sich in einem geschlossenen Behälter in einem Labor des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). Foto: Uwe Anspach/dpa
Mäuse bewegen sich in einem geschlossenen Behälter in einem Labor des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). Foto: Uwe Anspach/dpa

KARLSRUHE. Zwei Krebsforscher haben nach Experimenten mit Mäusen am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg Bußgeldbescheide erhalten. Die Bußgelder lägen im dreistelligen Bereich, teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit. Die Wissenschaftler hätten eine Verlängerung eines Experiments mit Mäusen um sechs Wochen nicht ordnungsgemäß angezeigt. Sie arbeiten nicht mehr am DKFZ. Das Verfahren gegen eine dritte Person wurde eingestellt; ihr sei keine Beteiligung nachzuweisen. Das Regierungspräsidium ist Genehmigungsbehörde für Tierversuche.

Bei dem Versuch sollte die Wirksamkeit einer Virentherapie gegen das besonders bösartige Ewing-Sarkom an Mäusen untersucht werden. An diesen Tumoren leiden vor allem Kinder. Moniert wurde vom Regierungspräsidium nur die Durchführung, nicht der Inhalt.

Im Juni hatte die Staatsanwaltschaft Heidelberg ihre Ermittlungen wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingestellt. Nicht nur der Verein Ärzte gegen Tierversuche, sondern auch das Regierungspräsidiums Karlsruhe hatte zuvor Anzeige erstattet. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren war dann an das Regierungspräsidium Karlsruhe abgegeben worden.

Nach Angaben des DKFZ werden in Deutschland jährlich etwa 2,8 Millionen Tiere - meist Mäuse und Ratten - für wissenschaftliche Versuche eingesetzt. (dpa)