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Komfort-Kamine in Stuttgart bei erhöhter Feinstaubbelastung verboten

Messstation am Neckartor
Geräte für die Probennahme von Feinstaub und Stickoxiden stehen auf der Luftmessstelle »Stuttgart am Neckartor«. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archiv
Geräte für die Probennahme von Feinstaub und Stickoxiden stehen auf der Luftmessstelle »Stuttgart am Neckartor«. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archiv

STUTTGART. Ab Donnerstag gilt in der Landeshauptstadt an Tagen mit erhöhter Feinstaubbelastung ein Verbot für die Nutzung von Komfort-Kaminen. Als Komfort-Kamine gelten Kamine, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen. Dies geht aus einer Landesverordnung hervor, wie die Stadt Stuttgart mitteilte. Das Amt für Umweltschutz erlässt das Verbot bei der Gefahr einer Grenzwertüberschreitung von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft. Die Gefahr wird dann ausgerufen, wenn Meteorologen eine Wetterlage vorhersagen, die eine erhöhte Belastung wahrscheinlich macht. Das Verbot gilt bis zum 15. April.

Mitteilung der Stadt Stuttgart