In Baden-Württemberg gelten seit Donnerstag strengere Corona-Regeln. Religiöse Feiern seien davon nicht betroffen, erklärte eine Sprecherin der badischen Landeskirche.
Laut der neuen Verordnung wird die Warnstufe ausgerufen, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik gebracht wurden. Dann haben Ungeimpfte nur noch mit negativem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. Ein Antigentest reicht nicht mehr. Stufe drei - die Alarmstufe - gilt, sobald 390 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei zwölf liegt. Dann haben Ungeimpfte gar keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.
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