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Kinder missbraucht: 5 Jahre Haft für Schulbusfahrer

Mehrere Kinder hat ein Schulbusfahrer sexuell missbraucht. Dafür verurteilt das Landgericht Ravensburg den 26-jährigen Mann nun zu fünf Jahren Haft.

Das Landgericht Ravensburg
Ein Hinweisschild mit der Aufschrift »Landgericht - Marienplatz 7« hängt an der Fassade des Landgerichts Ravensburg. Foto: Marijan Murat/dpa
Ein Hinweisschild mit der Aufschrift »Landgericht - Marienplatz 7« hängt an der Fassade des Landgerichts Ravensburg. Foto: Marijan Murat/dpa

RAVENSBURG. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Landgericht Ravensburg einen Schulbusfahrer zu fünf Jahren Haft verurteilt. Damit folgte der Vorsitzende Richter Franz Bernhard am Mittwoch weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Dem 26 Jahre alten Täter wurde schwerer sexueller Missbrauch in drei Fällen vorgeworfen. Dazu kamen sexuelle Belästigung und Verbreitung von pornografischem Material. Der Richter kritisierte, dass der Beschuldigte »seine Stellung als Busfahrer ausgenutzt hat, um in Kontakt mit Kindern zu kommen«.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann sechs Jungen und ein Mädchen zwischen 12 und 18 Jahren zu sexuellen Handlungen verleitete. 18 derartige Vorfälle hatten sich im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres im Kreis Biberach (Baden-Württemberg) ereignet.

Der Busfahrer hatte die Kinder und Jugendlichen bei der Arbeit kennengelernt und sie dann zu Freizeitaktivitäten eingeladen. Dabei kam es zu den Übergriffen. Das Gericht betonte, der Busfahrer habe trotz einer früheren Verurteilung wegen ähnlicher Vergehen weiterhin Kinder missbraucht.

Strafmildernd wirkte sich dem Richter zufolge aus, dass der 26-Jährige ein Geständnis abgelegt und damit den Kindern eine detailreiche Schilderung der Vorfälle erspart habe. Ohne dieses Geständnis hätte die Haftstrafe bis zu acht Jahre betragen. »Den Beruf Busfahrer können Sie sich für alle Zeiten abschminken«, sagte der Richter. Dies gelte im übrigen für jeden Beruf mit Kindern.

Die Staatsanwältin hatte eine um drei Monate längere Haftstrafe gefordert. Sie berief sich unter anderem auf ein psychiatrisches Gutachten, dass dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestierte - auch weil er keine pädophilen Neigungen habe.

Sein Mandant sei in sexueller Hinsicht »offen in alle Richtungen«, bestätigte der Pflichtverteidiger. Für eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren hätten aus seiner Sicht die eigene Missbrauchserfahrung des Täters sowie zerrüttete Familienverhältnisse gesprochen.

Der Busfahrer selbst bedauerte die Taten. »Es tut mir von Herzen leid, was ich gemacht habe«, wiederholte er mehrmals. Um sein »Leben wieder in den Griff zu bekommen«, wolle er eine Therapie machen.