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Kinderärzte fordern bessere Sicherung von Minibatterien

Viel Spielzeug läuft heute mit Strom. Der kommt oft aus runden Minibatterien - die dann leicht in Kinderhänden landen. Das kann aus Sicht von Ärzten verheerende Folgen haben.

Minibatterien
Verschiedene Minibatterien (Knopfzellen) liegen auf einer Glasplatte. Foto: Christoph Schmidt/dpa
Verschiedene Minibatterien (Knopfzellen) liegen auf einer Glasplatte. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Ulm/Berlin (dpa/lsw) - Was unter dem Weihnachtbaum liegt oder daran hängt, kann Risiken bergen: Kinderärzte haben vor den Gefahren von Knopfzellen in Spielzeug oder Lichterschmuck gewarnt. Im Falle eines Verschluckens der kleinen Batterien sei schon nach einer Stunde ein Gewebeschaden unvermeidbar, sagte Carsten Posovszky, Oberarzt der Kinderklinik am Universitätsklinikum Ulm. Eltern und Industrie sollen nach Ansicht der Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung (GPGE) mit Sitz in Berlin Schutzvorkehrungen treffen.

Knopfzellen sind runde Minibatterien, größere Exemplare haben etwa zwei Zentimeter Durchmesser. Sie sitzen in vielen elektronischen Produkten wie Lichterketten, Fernbedienungen und Spielzeugen. Nach Angaben der GPGE sind sie für Kleinkinder sehr verlockend, passten gut in deren Mund - und könnten massive Schäden anrichten.

»In vielen Fällen sieht die Speiseröhre nach kurzer Zeit des Kontaktes mit dem Strom der Batterie verheerend aus. Es kommt zu massiven Verätzungen der Schleimhaut«, sagte der GPGE-Vorsitzende Martin Claßen. Nach Angaben des Chefarztes der Kinderkliniken am Klinikum Links der Weser und Bremen Mitte sind GPGE-Studien zufolge Unfälle mit diesem Batterietyp deutlich gestiegen.

Die Gesellschaft fordert deshalb Schutzvorkehrungen von Eltern und Herstellern. Der Spielbereich von Kindern müsse abgesichert sein, heißt es in einer Mitteilung. Batteriedeckel sollten nur durch Werkzeug geöffnet werden können - bisher sei das nicht Standard. Zudem sollen Hersteller die Pole unbenutzter Batterien abdecken und Warnhinweise geben. Claßen zufolge muss notfalls der Gesetzgeber eine Sicherheitsvorschrift einführen.