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Keine Steuer auf Kuchenverkäufe an Schulen: Lösungsfindung

Müssen Schüler bei einem Kuchenverkauf ab 2025 Umsatzsteuer abführen? In dieser Frage gibt es seit Jahren ein Hin und Her. Nun hat das Finanzministerium eine Antwort gefunden.

Lehrerin und Schüler
Ein Schüler meldet sich, während die Lehrerin an die Tafel schreibt. Foto: Marijan Murat/DPA
Ein Schüler meldet sich, während die Lehrerin an die Tafel schreibt.
Foto: Marijan Murat/DPA

Schulen und Kitas müssen doch keine Steuern auf Einnahmen bei Kuchenverkäufen etwa für Klassenfahrten oder den guten Zweck zahlen. »Wir haben jetzt eine gute Lösung gefunden für Schulklassen, für Schüler, für Eltern, die Kuchen verkaufen. Da fallen keine Steuern an«, sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) dem Südwestrundfunk. Es gebe nun eine »pauschale, eine einfache, eine pragmatische Lösung.«

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte am Freitag, man habe die Auslegung der Regeln nochmals geprüft und sei zum Ergebnis gekommen, dass auch Schülergruppen, Elternbeiräte oder die Schülermitverantwortung nicht der Umsatzsteuer unterliegen. »Auch Eintrittsgelder für Aufführungen von Schülergruppen in Schulen wie der Theater-AG oder des Schulchors unterliegen nicht der Umsatzsteuer«, teilte das Ministerium mit.

Die Frage, ob künftig Kinder und Jugendliche, die für ihre Klassenreise oder einen guten Zweck Kuchen verkaufen, Steuern zahlen müssen, hatte zuletzt für einige Aufregung vor allem an Schulen gesorgt. Schon im Juni 2022 hatte sich die Landesregierung eigentlich darauf verständigt, die Verkäufe auch künftig von der Umsatzsteuer zu befreien.

Im November dieses Jahres erreichte dann aber die rund 4500 öffentlichen Schulen im Land ein elfseitiges Schreiben, in dem das Land darüber informierte, in welchen Fällen doch Steuern anfallen. Darin hieß es, die Verkäufe seien steuerpflichtig, wenn die Schule als Verkäufer auftrete - etwa durch den Elternbeirat oder die Schülermitverantwortung.

Hintergrund der Debatte ist eine Neuregelung der Umsatzsteuer. Wegen EU-Rechts ist ab 2025 auch die öffentliche Hand, also der Staat, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Die Europäische Union will mit ihrer Mehrwertsteuerrichtlinie verhindern, dass private Unternehmer im Wettbewerb benachteiligt werden.

Lob für die Regelung kommt von Bildungsverbänden. Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Monika Stein, sagte, es sei schön, dass das Engagement von Schülern, Eltern und Lehrkräften weiter unkompliziert möglich sei. »Wenn jetzt noch nach der Pisa-Studie ein paar Weihnachtsgeschenke wie neue Lehramtsstudienplätze und Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung an die Schulen gehen, können die 4500 Schulen etwas unbesorgter ins nächste Jahr starten«, sagte Stein.

Die bisher geplante Regelung sei eine weitere bürokratische Hürde für das Schulleben gewesen, sagte der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand. »Schul- und Kitaleitungen haben aber schon jetzt mit einer überbordenden Bürokratie zu kämpfen, die Kolleginnen und Kollegen dort sind mit genügend anderen Herausforderungen konfrontiert«, so Brand. Es sei gut, dass das Thema nun vom Tisch sei.

Spott kam dagegen von der oppositionellen SPD im Landtag. »Wenn die Frage, ob auf das Kuchenverkaufen durch Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen Mehrwertsteuer anfällt, diese Landesregierung über 18 Monate beschäftigt hält, wundert es mich nicht mehr, warum Grün-Schwarz die wirklichen Probleme nicht in den Griff bekommt«, sagte der bildungspolitische SPD-Sprecher Stefan Fulst-Blei. Die FDP betonte, die neue Regelung müsse unbedingt rechtssicher sein. »Sollte die Neuregelung am Ende verworfen werden, kämen auf viele Schulorganisationen Steuernachforderungen zu. Das wäre völlig unzumutbar«, sagte Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

© dpa-infocom, dpa:231208-99-225686/3