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»Keine Kneipe, keine Spelunke«: Café verbietet Jogginghosen

An der Tür hängt ein Schild: Hunde müssen draußen bleiben - und Jogginghosen auch. Warum ein Café-Betreiber zu dieser Maßnahme greift und ob er Vorreiter ist.

Pforzheimer Cafébetreiber verbietet Jogginghosen
Lambros Petrou hat schlechte Erfahrungen mit Jogginghosen-Trägern gemacht. Foto: Marius Bulling/DPA
Lambros Petrou hat schlechte Erfahrungen mit Jogginghosen-Trägern gemacht.
Foto: Marius Bulling/DPA

Nach schlechten Erfahrungen mit Jogginghosen-Trägern bedient ein Pforzheimer Gastronom Kunden in allzu verlotterter Bekleidung nicht mehr - und weist schon am Eingang mit einem Schild darauf hin. Männer in Jogginghosen hätten ihn beleidigt und einmal auch in die Blumen gepinkelt, berichtete Lambros Petrou vom Art Café. »Wir sind keine Kneipe, keine Spelunke, sondern wir sind ein Café«, betonte er. Wenn er früher Kunden auf ihren Look angesprochen habe, hätten die oft entgegnet: »Wo steht das?« 

Nun hängt seit einigen Wochen neben der Eingangstür ein Schild, demzufolge weder Hunde noch der Eintritt mit Jogginghose erlaubt sind - samt durchgestrichener Jogginghose im roten Kreis. Es geht Petrou nach eigenen Worten nicht um einen schnieken Dresscode, sondern um gepflegtes Äußeres. »Die Jogginghose ist nicht das Problem«, sagte er - es seien die Menschen, die sie tragen. Teilweise sehe er Leute tagelang in derselben Hose herumlaufen. Das sei verlottert. Zuerst hatte die »Pforzheimer Zeitung« darüber berichtet.

Gastronomen haben Hausrecht

Vor allem geht es um graue Jogginghosen. »Diese Art von Hosen und diese Jogginghosen-Träger, die machen mir meinen Laden kaputt, wenn ich sie reinlasse«, sagte Petrou. Darauf könne er auch finanziell verzichten. Die Schilder trügen schon Früchte, insbesondere junge Frauen fühlten sich wohler. Gegen weite, bequeme Hosen oder auch moderne und stylische Jogginghosen habe er nichts. Jogginghosen könnten heute auch salonfähig sein.

Rechtlich sind derartige Vorgaben einem Sprecher des Gastroverbands Dehoga Baden-Württemberg zufolge erlaubt. »Im Rahmen des Hausrechts können Gastronomen einen Dresscode für ihren Betrieb festlegen, das ist kein Problem«, sagte Daniel Ohl der Deutschen Presse-Agentur. Wichtig sei, dass die Regeln des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingehalten würden - also niemand etwa wegen der ethnischen Herkunft diskriminiert werde.

Pforzheimer Cafébetreiber verbietet Jogginghosen
Ein Schild am Eingang weist darauf hin, wer und was nicht in das Café darf. Foto: Marius Bulling/DPA
Ein Schild am Eingang weist darauf hin, wer und was nicht in das Café darf.
Foto: Marius Bulling/DPA

Herkunft oder Religion spielten bei seiner Maßnahme keine Rolle, sagte Petrou. Zu seinen Gästen zählten 18- und 80-Jährige, Studenten und Arbeiter, Stammkunden und solche, die seltener vorbeikämen. »Ich habe von allem ebbes«, sagte er (Hochdeutsch: von allem Etwas). »Aber ich habe kein Gesindel.« Wichtig sei, »dass die Leute sich korrekt verhalten«. 

Sein Fazit nach den ersten Wochen: »Alle fühlen sich wohl, so soll es bleiben.« Er plane sogar, dass Schild in einer noch größeren Ausführung aufzuhängen.

Gepflegtes Äußeres versus Schlabber-Look

Bei den Menschen in Pforzheim kommt das überwiegend gut an. Viele Passanten äußerten bei einer Umfrage Verständnis. Johannes Engeln sprach von einem guten Experiment. Den meisten Befürwortern geht es um »Anstand« und dass man in Jeans gepflegter aussehe. Ein bisweilen schlampiger Jogginghosen-Look sei etwas für zu Hause. Nur ein Mann nannte Petrous Ausschluss »abscheulich«. Jeder Mensch habe ein Recht, so zu leben, wie er wolle.

Kleidungsvorschriften müsse man in einem größeren Zusammenhang sehen, sagte Ohl vom Dehoga: »Zu einem Gastronomieerlebnis gehört auch ein gewisses Ambiente. Und die Gäste bestimmen das Ambiente in hohem Maße mit.« Auch Badekleidung sei hier und da verboten.

Petrou ist auch nicht der erste Gastwirt, der Jogginghosen in seiner Lokalität verbietet. Schon vor einigen Jahren ergriffen Kollegen beispielsweise in Stuttgart und in Mülheim an der Ruhr in Nordrhein-Westfalen solche Maßnahmen.

 

© dpa-infocom, dpa:240903-930-221225/1