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Kündigung wegen fremdenfeindlicher Beleidigung rechtens

Stuttgart (dpa) - Auch in einem zweiten Fall bleibt die Kündigung eines Daimler-Mitarbeiters wegen fremdenfeindlicher Beleidigungen eines Kollegen bestehen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigte am Donnerstag in zweiter Instanz die fristlose Kündigung eines 58-Jährigen, der einen türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens mehrfach massiv verbal beleidigt und ihm monatelang Nachrichten mit fremdenfeindlichen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Inhalten übersandt haben soll. Obendrein ließ das Gericht keine Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

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Konzernlogo der Daimler AG. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Konzernlogo der Daimler AG. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Bereits vor zwei Wochen hatte das Landesarbeitsgericht in Stuttgart die fristlose Kündigung eines 46-Jährigen bestätigt - dieser soll denselben türkischen Kollegen ebenfalls massiv beleidigt haben. Die beiden schwerbehinderten Männer waren im Sommer 2018 beim Autokonzern rausgeflogen und hatten dagegen Klage eingereicht. Die Kläger seien befreundet, sagte ein Gerichtssprecher. Obwohl die Fälle miteinander zu tun haben, gab es zwei unterschiedliche Verfahren.

Vor allem das erste Verfahren hatte für Aufruhr gesorgt, nachdem »Zentrum Automobil« den gekündigten Mitarbeiter öffentlich unterstützt hatte. Die Gruppe, die sich selbst als »alternative Gewerkschaft« bezeichnet, hatte die Kündigung in einem Video thematisiert. Darin wurden beide Ex-Daimler-Beschäftigten als Opfer eines Komplotts unter Mitwirkung der IG Metall dargestellt, als deren Vertrauensmann der türkische Mitarbeiter tätig gewesen sein soll.