Eine jugendliche Fallschirmspringerin ist in Villingen-Schwenningen tödlich verunglückt. Die 15-jährige Flugschülerin war nach Angaben eines Polizeisprechers vom Montag alleine in rund 3200 Metern Höhe abgesprungen. Kurz vor der Landung flog sie nach ersten Erkenntnissen der Ermittler eine Kurve und stürzte aus wenigen Metern Höhe ab. Dabei habe sie am Samstag schwere Verletzungen erlitten und starb später in einem Krankenhaus.
Jugendliche dürfen in Deutschland nach Angaben des Deutschen Fallschirmsportverbands mit 14 Jahren die praktische Ausbildung zum Fallschirmspringen beginnen. Die Lizenz bekommen sie nach erfolgreicher Prüfung dann mit 16 Jahren ausgestellt.
Das verunglückte Mädchen sprang dem Polizeisprecher zufolge schon rund ein Jahr lang alleine und brachte im Rahmen ihrer Ausbildung schon mehrere Solosprünge hinter sich. Ihr Fluglehrer war den Angaben nach über dem Schwarzwald-Baar-Kreis mit abgesprungen, konnte das Unglück aber nicht verhindern.
Der Fallschirm des Mädchens wurde sichergestellt. Er soll nun von Fachleuten untersucht werden, um einen technischen Defekt an dem Fluggerät auszuschließen, wie der Sprecher erklärte.
Fallschirmspringen gilt in Deutschland als vergleichsweise sichere Sportart. Aus Statistiken des Deutschen Fallschirmsportverbands (DFV) geht hervor, dass es im Jahr 2020 einen tödlichen Unfall bei 240.923 registrierten Sprüngen gab (entspricht einer Quote von 0,0004 Prozent). Im vergangenen Jahr gab es vier tödliche Unfälle, die Gesamtzahl der Absprünge lag dem Verband aber noch nicht vor.
Mit Blick auf die jährlichen DFV-Unfallstatistiken gab es seit dem Jahr 2005 durchschnittlich rund 328.800 Sprünge pro Jahr, bei denen im Schnitt fünf tödlich endeten. Eingerechnet sind hier allerdings auch tödlich verunglückte deutsche Springer im Ausland.
Infos des Deutschen Fallschimsportverbands zum Mindestalter bei Fallschirmsprüngen
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