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Jesidin kritisiert Behörden: Grüne wollen Aufklärung

Der Grünen-Innenexperte Uli Sckerl fordert Aufklärung vom Innenministerium im Fall einer Jesidin, die ihrem IS-Peiniger in Baden-Württemberg begegnet sein will und nun die Behörden kritisiert.

Eine junge Jesidin, die angibt, aus Schwäbisch Gmünd geflohen zu sein, spricht in einem YouTube-Video. Sie soll einem IS-Mitglied begegnet sein, der sie im Irak drei Monate lang gefangengehalten und mehrmals vergewaltigt hat. Foto: Sardar sattar/YouTube/dpa
Eine junge Jesidin, die angibt, aus Schwäbisch Gmünd geflohen zu sein, spricht in einem YouTube-Video. Sie soll einem IS-Mitglied begegnet sein, der sie im Irak drei Monate lang gefangengehalten und mehrmals vergewaltigt hat.
Foto: Sardar sattar/YouTube/dpa

STUTTGART. »Wir wollen geklärt haben, ob alles getan wurde, um der jungen Frau zu helfen und sie zu schützen«, erklärte Sckerl in Stuttgart. »Wir wollen außerdem wissen, ob und wie viele vergleichbare Fälle es im Land gibt, in denen geflüchtete Frauen melden, ihren Peiniger wiedererkannt zu haben - und mit welchem Nachdruck solche Anzeigen verfolgt werden.«

Die Jesidin Aschwak Hadschi Hamid Talo gehört der im Nordirak lebenden ethnisch-religiösen Minderheit der Jesiden an. Sie wurde nach eigenen Angaben 2014 von der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verschleppt und auf einem Sklavenmarkt an ein IS-Mitglied verkauft. Sie gab an, dass sie den Mann in ihrer neuen Heimat in Schwäbisch Gmünd Jahre später auf der Straße wiedergetroffen habe. Dort habe er sie erneut bedroht.

Seit Juni ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe in dem Fall, über den zunächst die Zeitungen »Welt« und »Bild« berichtet hatten. Die 19-Jährige kehrte inzwischen in den Nordirak zurück. Sie beklagt, die deutschen Behörden hätten sie zuletzt nicht kontaktiert, obwohl sie dort erreichbar sei.

»Diese Frauen haben unfassbare Gräueltaten erlebt und müssen bei uns sicher sein«, erklärte Sckerl. »Vor allem aber muss der Rechtsstaat alles daran setzen, die mutmaßlichen IS-Folterknechte zu finden und vor Gericht zu stellen.« (dpa)