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In Sorge: 19 Oberbürgermeister fordern bessere Finanzierung

Nach jahrelangem Gezerre soll eine große Reform die Zukunft der Kliniken sichern. Dabei soll wirtschaftlicher Druck heraus, um gute Versorgung zu sichern. Denn viele Krankenhäuser sind zum Patient geworden. Nun haben sich Städte aus Sorge zusammengeschlossen.

Krankenhaus
Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur. Foto: Marijan Murat
Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Foto: Marijan Murat

In der Diskussion über eine große Krankenhausreform haben drei Oberbürgermeister aus Baden-Württemberg und 16 weitere Rathauschefs starke Existenzängste um ihre Kliniken. In einem Brief an die Gesundheitsminister schrieben sie: »Wir sind in tiefer Sorge um die Zukunftsfähigkeit unserer kommunal getragenen und finanzierten Kliniken der Maximalversorgung.« Das Schreiben wurde auch von den Oberbürgermeistern aus Stuttgart, Karlsruhe und Heilbronn unterzeichnet. Sollten nicht sehr bald grundlegend veränderte Rahmenbedingungen beschlossen werden, stehe der Bestand der Kliniken auf dem Spiel.

»Kliniken sind die tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung«, sagte Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) am Donnerstag zudem auf Anfrage. Die kommunalen Krankenhäuser ständen aber besonders stark im Spannungsfeld zwischen der Sicherstellung der Versorgung und ihrer wirtschaftlichen Situation. Deshalb sei die Reform der Krankenhausfinanzierung und der Krankenhausstruktur überfällig. Das Klinikum Stuttgart habe als Maximalversorger in den vergangenen Jahren erhebliche Defizite verzeichnen müssen. »Wir befürchten in diesem Jahr eine weitere Verschlechterung des Jahresergebnisses«, sagte Nopper. »Aus Stuttgarter Sicht gilt: Die Finanzsituation der Kliniken muss rasch und nachhaltig stabilisiert werden.«

Die chronische Unterfinanzierung müsse enden, damit die Häuser weiter ihren Beitrag zur regionalen Daseinsvorsorge erbringen könnten, argumentierte auch Braunschweigs Oberbürgermeister Thorsten Kornblum (SPD), in dessen Stadt der bundesweite Appell initiiert wurde. Anlass seien die seit Jahren kritische Krankenhausfinanzierung und die aktuellen Bund-Länder-Gespräche über Reformen.

Die Krankenhauslandschaft in Deutschland soll nach dem Willen von Bund und Ländern grundlegend umgestaltet werden. Im Mai 2022 nahm dazu eine Regierungskommission ihre Arbeit auf, um notwendige Reformen anzugehen. Die Gesetzespläne sollen darauf zielen, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Die Oberbürgermeister fordern eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung ihrer Krankenhäuser. Diese hätten ein weitgehend identisches Leistungsprofil wie Uni-Kliniken, deren Existenz aber über die Landeshaushalte gesichert werde. Die teils dreistelligen Millionendefizite der Maximalversorger hingegen gingen zu Lasten der oft hochgradig belasteten städtischen Haushalte. Zudem fordern die OBs auch eine kurzfristige Reaktion auf die massiv gestiegenen Energiekosten.

Nach Angaben des Heilbronner Oberbürgermeisters Harry Mergel (SPD) haben Neckarstadt und Landkreis aus eigenen Mitteln in den vergangenen Jahren mehr als 250 Millionen Euro in den sogenannten SLK-Verbund (Stadt-/Landkreis-Kliniken) eingebracht. In Kombination mit der Finanzierung der unvermeidbaren und derzeit staatlich unzureichend geförderten Investitions- und Modernisierungskosten sei das für die Städte eine Überforderung, sagte Mergel.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne), derzeit auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, zeigte Verständnis für die Sorgen in den Rathäusern. »Wir stehen an der Seite unserer Maximalversorger im Land«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Krankenhausreform könne nicht alle Vorstellungen der Expertenkommission auf alle Bundesländer gleichermaßen übertragen. Zu starre Voraussetzungen für bestimmte Level wie eine Stroke-Unit für Schlaganfälle oder eine Geburtshilfe könne Baden-Württemberg »keinesfalls mittragen«. Es müsse unter anderem Ausnahmetatbestände und Öffnungsklauseln für die Länder geben.

Gemeinsames OB-Schreiben

© dpa-infocom, dpa:230302-99-798474/4