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Im Missbrauchsprozess Freiburg sagt Hauptbeschuldigter aus

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes bei Freiburg steht der erste von insgesamt acht Tatverdächtigen vor Gericht. Der Stiefvater des Kindes gilt in dem Fall als Hauptbeschuldigter. Bevor ihm der Prozess gemacht wird, soll er als Zeuge aussagen.

Foto: dpa
Foto: dpa

FREIBURG. Im ersten Prozess um den jahrelangen sexuellen Missbrauch eines Jungen bei Freiburg soll heute erstmals der Hauptbeschuldigte in dem Fall befragt werden. Der 39-Jährige wird in dem Verfahren vor dem Landgericht Freiburg als Zeuge gehört. Dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Mann wird vorgeworfen, den heute neun Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Er war Ermittlern zufolge der Lebensgefährte der Mutter des Kindes. Er und die Mutter haben laut Anklage gemeinsam gehandelt. Als Zeuge soll er nun zu den Vorwürfen gegen einen der Männer aussagen, die sich laut Anklage an dem Jungen vergangen haben (Az.: 6 KLs 160 Js 30350/17).

In dem Prozess, der am vergangenen Donnerstag begonnen hatte, ist ein 41 Jahre alter Deutscher angeklagt. Er hat gestanden, den aus Staufen bei Freiburg stammenden Jungen nach Vermittlung des 39-Jährigen zwei Mal vergewaltigt zu haben. Ein Urteil gegen den 41-Jährigen, der einschlägig vorbestraft ist, wird es laut Gericht noch diese Woche geben.

Es ist der erste Verdächtige in dem Fall, der sich vor Gericht verantworten muss. Weitere Prozesse folgen. In dem Missbrauchsfall gibt es insgesamt acht Tatverdächtige aus dem In- und Ausland, jeder von ihnen ist gesondert angeklagt. Die Mutter (47) des Jungen und ihr Lebensgefährte werden sich von Mitte Juni an in Freiburg vor Gericht verantworten müssen. Sie sollen den Jungen nicht nur vermittelt haben, sondern an Vergewaltigungen auch aktiv beteiligt gewesen sein.

Der 39 Jahre alte Hauptbeschuldigte kooperiere mit den Ermittlern und habe Taten eingeräumt, sagte ein Polizeibeamter vor Gericht. Dem Jungen habe so eine Aussage vor Gericht bislang erspart werden können, erklärte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Die Taten sollen sich von 2015 bis Herbst 2017 ereignet haben. Der Neunjährige ist inzwischen in staatlicher Obhut. (dpa)