Logo
Aktuell Pandemie

Im Landkreis Reutlingen gilt von Montag an Öffnungsstufe zwei

Für viele Kreise fällt beispielsweise die Testpflicht für Fitnessstudio und Innengastro weg. Außerdem dürfen sich wieder mehr Personen treffen.

Coronavirus - Schnelltest
Eine Person führt einen Corona-Schnelltest durch. Foto: Marijan Murat/dpa
Eine Person führt einen Corona-Schnelltest durch. Foto: Marijan Murat/dpa

STUTTGART. Größere Treffen erlaubt, keine Verbote oder Auflagen mehr in vielen Regionen beim Einkaufen oder Sport, im Schwimmbad oder im Restaurant: Baden-Württemberg kehrt angesichts weiter sinkender Corona-Zahlen in großen Schritten zu einem mehr oder weniger normalen Alltag zurück. Auf breiter Front lockert die Landesregierung mit der Corona-Verordnung vom 25. Juni die Corona-Maßnahmen, wie das Staatsministerium mitteilte. Was erlaubt ist, richtet sich an einem Vier-Stufen-Modell aus: Stufe vier gilt bei einer Inzidenz von über 50, Stufe drei von 50 bis 35, Stufe zwei von 35 bis 10 und Stufe eins für alle Städte und Kreise mit einer Inzidenz unter 10. Die Lockerungen gelten von Montag an.

In Regionen, deren Inzidenz fünf Tage in Folge unter 10 (Stufe eins) lag, gilt unter anderem Folgendes: 

  • Es dürfen sich wieder 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen. In den beiden höheren Stufen bis zu einer Inzidenz von 35 und 50 dürfen vier Haushalte mit höchstens 15 Personen zusammenkommen.
  • Für Theater-, Opern und Konzerte, für Kinos, Flohmärkte, Jahrmärkte, Stadtfeste und Volksfeste gilt: Es dürfen bis zu 1.500 Menschen im Freien ohne weitere Auflagen zusammenkommen, in geschlossenen Räumen sind bis zu 500 Personen erlaubt, die nicht getestet, geimpft oder genesen sein müssen.
  • Vor Lockerungen für Diskotheken in Regionen mit einer Inzidenz unter 10 will die Landesregierung dagegen zunächst die Resultate der verschiedenen Modellprojekte abwarten. Liegt die Inzidenz über 10, bleiben Discos auch künftig geschlossen.

In Regionen, deren Inzidenz fünf Tage in Folge unter 35 (Stufe zwei) lag, gilt unter anderem Folgendes:

  • Für Gastronomie, Einzelhandel, Sport, Hotels sowie Schwimmbäder und Freizeitparks fallen alle Einschränkungen weg. Auch der Nachweis für Genesene, Geimpfte oder Getestete entfällt. Heißt: Man darf wieder ohne Test beispielsweise in die Innengastronomie oder ins Fitnessstudio. 
  • Galerien, Museen und Bibliotheken können bei einer Inzidenz unter 35 ebenfalls wie in früheren Zeiten besucht werden.

Allerdings gilt - egal bei welcher Inzidenz - in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Arztpraxen oder öffentlichen Gebäuden ebenso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen weiter eine Maskenpflicht. 

Die Inzidenz im Kreis Reutlingen liegt laut RKI seit dem 25. Juni unter der 10er-Schwelle. Von Montag an gilt zunächst noch Öffnungssgtufe zwei. Weitere Lockerungen kommen im besten Fall von 30. Juni an infrage. Die Inzidenz im Kreis Tübingen liegt dagegen schon seit dem 20. Juni unter der 10er-Schwelle. Am Montag tritt dort Öffnungsstufe eins in Kraft. (dpa/GEA)