Neustadt/Ludwigshafen (dpa/lrs) - Im Fall der einsturzgefährdeten Hochstraße Süd in Ludwigshafen hat ein Gericht einen Eilantrag gegen das Fällen von 14 Bäumen nahe der Verkehrsverbindung als unzulässig abgelehnt. Die Stadtratsfraktion »Grüne und Piraten« sei nicht befugt, das Eilverfahren zu führen, teilte das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße am Donnerstag mit (4 L 1346/19.NW).
Die Stadtverwaltung kündigte an, dass der Abriss des maroden Teilstücks der Hochstraße im Februar beginnen soll. Die Baustelle dazu soll im Januar eingerichtet werden. Weitere Details über die abschnittsweisen Demontage wolle Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) an diesem Freitag mitteilen, hieß es. Mit dem Fällen von 14 Platanen will die Stadt den Abriss vorbereiten. Die Trasse war Ende August wegen Rissen in der Konstruktion gesperrt worden.
Die Stadtratsfraktion »Grüne und Piraten« teilte am Donnerstag mit, sie respektiere das Urteil und werde keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen. Man bedauere das Fällen der Bäume, sagte ein Sprecher. Die Fraktion appelliere an die Stadtverwaltung, transparent und bürgernah zu informieren. Die Kommune wollte den Richterspruch aus Neustadt nicht kommentieren.
Das Gericht urteilte, dass die Fraktion »auf die rechtliche Wahrnehmung der ihr eingeräumten organschaftlichen Befugnisse im Innenverhältnis zur Stadt Ludwigshafen beschränkt« sei. In Bezug auf das Untersagen von Baumfällungen stehe ihr keine eigene Rechtsposition zu.
Vergangene Woche hatte Oberbürgermeisterin Steinruck gesagt, sie hoffe auf einen Abriss bis spätestens Mitte 2020. Die Sperrungen an einem Teilstück der Hochstraße Süd - einer zentralen Verkehrsachse Ludwigshafens - waren Ende November ausgeweitet worden. Seitdem dürfen auch unter der Trasse, die wegen ihrer Pfeilerform sogenannten Pilzhochstraße, keine Autos oder Straßenbahnen mehr fahren.