Viele Beschenkte kommen demnach aber auch in die Läden, um umzutauschen. Händler seien grundsätzlich nicht verpflichtet, intakte Ware zurückzunehmen, betonte eine Sprecherin von Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU). Viele Händler zeigten sich nach Weihnachten aber serviceorientiert gegenüber den Kunden. Andere Regeln gelten demnach bei Mängeln. Dann greift das gesetzliche Recht auf Gewährleistung.