In Deutschland ist das Verbreiten von Propagandamaterial verfassungswidriger Vereinigungen oder Parteien verboten. Das gilt insbesondere für das Verwenden von Material, das darauf abzielt, eine ehemalige nationalsozialistische Organisation fortzusetzen. Verstöße können laut Strafgsetzbuch mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
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