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Haftbefehl nach Krawallen in Flüchtlingseinrichtung

Nach den Krawallen in der Freiburger Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) hat das örtliche Amtsgericht Haftbefehl gegen einen 28-jährigen Mann erlassen. Im Rahmen eines sogenannten beschleunigten Verfahrens solle es bald eine Hauptverhandlung geben, berichtete die Staatsanwaltschaft am Mittwoch am Anfrage in Freiburg. Alle anderen Verdächtigen, die im Zuge der Ausschreitungen in Polizeigewahrsam gekommen waren, seien hingegen wieder auf freiem Fuß.

Blaulicht
Ein Blaulicht leuchtet unter der Frontscheibe eines Einsatzfahrzeugs der Polizei. Foto: Lino Mirgeler
Ein Blaulicht leuchtet unter der Frontscheibe eines Einsatzfahrzeugs der Polizei.
Foto: Lino Mirgeler

Ein Haftbefehl im beschleunigten Verfahren kann laut Strafprozessordnung nur erlassen werden, wenn die Hauptverhandlung innerhalb einer Woche nach der Festnahme zu erwarten ist. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits mitgeteilt, dass es im beschleunigten Verfahren im Fall der LEA um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gehen solle.

In der Freiburger Einrichtung für Asylsuchende und geflüchtete Menschen war es am Sonntag und Montag zu schweren Ausschreitungen gekommen. Laut Polizei gingen rund 40 Menschen mehrfach aufeinander los, teilweise mit Stangen, Messern und anderen Gegenständen. Mindestens acht Menschen wurden demnach verletzt. Neun Verdächtige wurden vorläufig festgenommen und kamen in Gewahrsam. Das zuständige Regierungspräsidium überlegt nun nach eigenen Angaben, ob Menschen in andere Erstaufnahmeeinrichtungen verlegt werden können.

Mitteilung Polizei, 23.1.

Justizministerium zu beschleunigtem Verfahren, Paragraf 127b Strafprozessordnung

© dpa-infocom, dpa:230125-99-350225/2