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Haft für Deutsche und Partner nach Hilfe für IS

Aus Süddeutschland hinein in den Terror? Eine Deutsche und ihr irakischer Partner haben aus Sicht der Bundesanwaltschaft die Terrororganisation Islamischer Staat unterstützt. Ihre Aufgabe: das Geldsammeln. Bevor es mehr wurde, griffen Ermittler ein.

Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal. Foto: Nicolas Armer
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal.
Foto: Nicolas Armer

Gemeinsam mit ihrem irakischen Partner soll eine Deutsche die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) unterstützt haben. In einem Staatsschutzverfahren sind die beiden 31-Jährigen am Mittwoch in Stuttgart zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Beide sollen IS-Mitglieder gewesen sein und unter anderem gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Der Mann soll zudem eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben. Er muss für insgesamt sechs Jahre in Haft. Seine Partnerin aus Oberbayern, mit der er nach islamischem Ritus verheiratet ist, wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Mutter von drei minderjährigen Kindern soll unter anderem zusammen mit ihrem Lebensgefährten Geld für die Terrorgruppe in Syrien gesammelt und überwiesen haben. Hauptaufgabe der Frau war es laut Bundesanwaltschaft, den Kontakt zu weiblichen Mitgliedern der Terrorgruppe herzustellen, diese über den Stand der Geldtransfers zu unterrichten und sie »in ihrer Treue zur Vereinigung zu bestärken und damit den inneren Zusammenhang der Vereinigung zu festigen«.

Ihr Lebensgefährte aus Sasbach am Kaiserstuhl hatte Anfang 2021 versucht, in den Sudan auszureisen, um dort oder in Syrien für den IS zu kämpfen. Bei der Ausreise wurde er festgenommen. Ende August 2021 wurde auch seine Lebensgefährtin im bayerischen Geretsried zunächst festgenommen und dann verhaftet.

Der Islamische Staat hat über Jahre große Gebiete im Irak und im benachbarten Bürgerkriegsland Syrien kontrolliert. Mittlerweile haben die Extremisten ihr Herrschaftsgebiet wieder verloren, militärisch gelten sie seit März 2019 als besiegt. Sie sind als Zellen jedoch weiter in beiden Ländern aktiv und verüben immer wieder Anschläge. Beobachter warnen davor, dass die Dschihadisten den Einfluss der Terrormiliz wieder ausweiten könnten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden Angeklagten und die Bundesanwaltschaft können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

© dpa-infocom, dpa:230207-99-509134/4