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Haenel: Wir müssen nur wenige Gewehre zurücknehmen

Nachdem ein Gericht eine Patentverletzung bei einem Produkt des Waffenherstellers C.G. Haenel bestätigt hat, muss die Firma nach eigener Aussage nur wenige Gewehre zurückrufen. Sowohl die Polizei Sachsen als auch die Polizei Hamburg nutzten »bis auf wenige Ausnahmen« ein Modell, das ab April 2018 gefertigt wurde und daher nicht vom Urteil betroffen sei, teilte die Thüringer Waffenschmiede am Freitag auf Anfrage mit. Zuvor hatte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) über die Reaktion der Firma berichtet.

Haenel GmbH
Ein Firmenschild weist auf den Waffenhersteller C.G. Haenel und die Merkel Jagd- und Sportwaffen GmbH hin. Foto: Michael Reichel
Ein Firmenschild weist auf den Waffenhersteller C.G. Haenel und die Merkel Jagd- und Sportwaffen GmbH hin.
Foto: Michael Reichel

Bereits 2021 hatte das Düsseldorfer Landgericht entschieden, dass Haenel das Halbautomatik-Gewehr CR223 in einer bestimmten Bauweise nicht verkaufen und die bereits ausgelieferten Exemplare zurücknehmen müsse. Vergangene Woche bestätigte das Düsseldorfer Oberlandsgericht diese Entscheidung.

Der Konkurrent Heckler & Koch hatte Haenel 2018 wegen einer Patentverletzung abgemahnt. Es ging um drei kleine Bohrungen im Gewehr, die einen raschen Abfluss von Wasser gewährleisten sollen - etwa wenn Soldaten durch einen Fluss waten. Nach dem Verständnis von Haenel waren diese Öffnungen allgemeiner Industriestandard und nicht - wie von Heckler & Koch behauptet - ein gültiges Patent. Hierzu fochten beide Parteien vor dem Bundespatentgericht in München einen separaten Rechtsstreit aus. Dort scheiterte Haenel im September 2022 mit dem Versuch, das strittige Patent komplett zu kippen.

Im Frühjahr 2018 hatte Haenel angesichts der Abmahnung von H&K seine Produktion nach eigenen Angaben umgestellt und auf zwei von drei Bohrungen verzichtet. Daher sind die ab diesem Zeitpunkt gefertigten Gewehre nach dem Verständnis der Firma rechtlich sicher. Erst danach erhöhte Haenel seine CR223-Produktion - vorher waren es eher kleine Mengen gewesen.

Der Rechtsstreit um das CR223 könnte noch weiter gehen. Zwar ließ das Düsseldorfer OLG eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zu. Allerdings kann Haenel noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen. Ob man das machen werde, sei noch nicht entschieden, sagte ein Firmensprecher.

Mitteilung des OLG

© dpa-infocom, dpa:230106-99-127192/2