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Gutachter: Ersatzanspruch bei illegaler Abschalteinrichtung

Wer ein Auto mit einer illegalen Abschalteinrichtung kauft, hat nach Ansicht eines EuGH-Gutachters Anspruch auf Ersatz. EU-Recht verpflichte dazu, »dass der Erwerber eines Fahrzeugs einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller hat, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist«, lautet die Einschätzung von Generalanwalt Athanasios Rantos in einem Verfahren gegen Mercedes-Benz. Hierfür müssten die Mitgliedstaaten »wirksame, verhältnismäßige und abschreckende« Sanktionen verhängen.

Europäischer Gerichtshof
Das Foto zeigt ein Schild mit der Aufschrift »Cour de Justice de l'Union Europeene« vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Foto: Harald Tittel
Das Foto zeigt ein Schild mit der Aufschrift »Cour de Justice de l'Union Europeene« vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.
Foto: Harald Tittel

Hintergrund des Verfahrens ist ein Fall aus Deutschland. Der Käufer eines gebrauchten Autos, das mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet ist, erhob gegen Mercedes Klage auf Schadenersatz. Einer vorläufigen Einschätzung des Landgerichts Ravensburg zufolge handelt es sich im konkreten Fall bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der Autohersteller teilte mit, dass abzuwarten bleibe, wie der EuGH entscheiden werde. Man wolle sich an Spekulationen über den Ausgang des Verfahrens nicht beteiligen.

Thermofenster sind eine Software, die bei bestimmten Außentemperaturen einen erhöhten Schadstoffausstoß zulassen. Autohersteller argumentieren, diese seien notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Emissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr sind.

Was die Höhe des Anspruchs angeht, sieht das Gutachten die EU-Staaten in der Verantwortung. Diese müssten festlegen, mit welchen Methoden der Ersatzanspruch berechnet werde. Voraussetzung sei, dass der Ersatz angemessen sei. Das Gutachten ist rechtlich nicht bindend. Oft folgen die Richter am EuGH aber der Ansicht ihrer Generalanwälte.

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© dpa-infocom, dpa:220602-99-520787/2