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Grundsteuererhöhungen im Land: Reutlingen erhöht, Tübingen Spitzenreiter

Auch in Reutlingen wurde die Grundsteuer B zuletzt erhöht.

Grundsteuer
Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer liegt auf einem Schreibtisch. Foto: Jens Büttner
Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer liegt auf einem Schreibtisch.
Foto: Jens Büttner

In Baden-Württemberg ist 2021 vergleichsweise vielerorts die Grundsteuer erhöht worden. Einer am Freitag verbreiteten Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) zufolge stiegen die Hebesätze der Grundsteuer B in 13,4 Prozent der Kommunen. Größer war der Anteil nur in Schleswig-Holstein und im Saarland, bundesweit waren es 8,0 Prozent. In 0,3 Prozent der Kommunen im Südwesten sank der Hebesatz, im Rest blieb er gleich.

Auch in Reutlingen steigt die Grundsteuer - Tübingen Abgaben-Spitzenreiter

Die durchschnittliche Steuerlast pro Kopf stieg den Zahlen zufolge im Südwesten leicht um 4 auf 166 Euro. Damit hatte Baden-Württemberg die im Bundesvergleich fünfthöchste Grundsteuerbelastung. Am höchsten fiel der Grundsteuer-Hebesatz zuletzt mit 660 Prozent in Tübingen aus. Auch in Reutlingen hatte der Gemeinderat im März beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2022 von bisher 400 Prozent auf 500 Prozent zu erhöhen. Eigentümerinnen und Eigentümer in Büsingen am Hochrhein konnten sich hingegen über einen Hebesatz von null Prozent freuen.

Die Grundsteuer - in diesem Fall die Grundsteuer B - wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von Eigentümern bezahlt - oder auf Mieter umgelegt.

Bundesweit beobachten die Autoren etwas weniger Erhöhungen als in den Vorjahren. »Die starke konjunkturelle Erholung nach dem Corona-Schock hat zu einer überraschend guten finanziellen Entwicklung bei vielen Kommunen und einem kommunalen Finanzierungsüberschuss von 4,6 Milliarden Euro geführt«, erklärte der Leiter des Bereichs Government & Public Services bei EY, Matthias Schneider. Der Handlungsdruck sei gesunken und weniger Kommunen hätten die Steuern erhöhen müssen.

Wegen einer Reform der Steuer zum Jahr 2025 müssen Eigentümer bis Oktober dieses Jahres neue Grundsteuererklärungen an das Finanzamt schicken. Wie sich die Grundsteuerreform, in deren Zuge derzeit Millionen von Hauseigentümern Angaben ans Finanzamt übermitteln müssen, auf die Hebesätze auswirkt, sei noch ungewiss, hieß es. (dpa/GEA)