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Grenzwerte für Luftschadstoffe in Kommunen unterschritten

Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sind 2022 erstmals in allen Städten des Landes eingehalten worden. Dies teilte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart mit. Während der Grenzwert für Feinstaub PM10 bereits seit 2018 im Südwesten nicht mehr überschritten worden war gilt dies seit vergangenem Jahr nun gleichfalls für Stickstoffdioxid.

Winfried Hermann
Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), Verkehrsminister Baden-Württemberg. Foto: Ilkay Karakurt
Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), Verkehrsminister Baden-Württemberg.
Foto: Ilkay Karakurt

Im vergangenen Jahr ist an der letzten verbliebenen problematischen Messstelle in der Schlossstraße in Ludwigsburg der Jahresmittelwert der Stickstoffdioxid-Konzentration auf 37 Mikrogramm gesunken und damit unter den Grenzwert von 40 Mikrogramm geblieben. Bereits 2021 waren schon in Stuttgart an allen Straßenabschnitten alle Grenzwerte eingehalten worden. Die Werte sind jedoch weiter nah an den Grenzwerten, sodass alle ergriffenen Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffdioxid-Konzentrationen, auch die Verkehrsbeschränkungen für Diesel, weiterhin notwendig seien, teilte das Verkehrsministerium mit.

Ressortchef Hermann nannte mehrere Gründe für die Einhaltung der Grenzwerte. So den Umstieg auf Bus und Bahn, Homeoffice, mehr Elektroautos und den Rückgang des Verkehrs während der Pandemie.

Angesichts einst hoher Schadstoffwerte wurden Umweltzonen eingerichtet. Das sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. In Kommunen in denen die Luftschadstoffe dauerhaft deutlich unter dem Grenzwert liegen, ist das Land rechtlich verpflichtet, die Umweltzonen mit Fortschreibung der Luftreinhaltpläne 2023 aufzuheben. Hier seien die Fahrverbote rechtlich nicht mehr zu begründen. Das betrifft aktuell Schramberg, Heidelberg, Karlsruhe, Pfinztal, Ilsfeld, Schwäbisch Gmünd, Urbach und Wendlingen.

Verkehrsministerium

© dpa-infocom, dpa:230111-99-181703/2