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Grüne bringen schärfere Notbetreuungs-Kriterien ins Gespräch

In der Frage der Notbetreuung an Kitas und Schulen knirscht es in der Koalition im Südwesten. Die Grünen sehen, dass das Angebot ausufert und sich damit das Infektionsrisiko erhöht. Das Kultusministerium will den Betrieb aber nicht noch weiter einschränken.

Auch hier gilt Abstand: Maximal 15 Kinder dürfen in einer Gruppe der Notbetreuung zusammen unterrichtet und betreut werden.  FOT
Kinder werden in einer Grundschule unterrichtet. Foto: DPA
Kinder werden in einer Grundschule unterrichtet.
Foto: DPA

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Grünen im Landtag distanzieren sich in der Frage der Notbetreuung in Kitas und Schulen immer mehr von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Die übermäßige Inanspruchnahme der Notbetreuung führe dazu, dass Corona-Hygiene- und Schutzkonzepte kaum noch umzusetzen seien, betonte die Grünen-Bildungsexpertin Sandra Boser in einem Brief an das Kultusministerium. Entsprechende Rückmeldungen habe sie von Betroffenen erhalten. Sie forderte, dass an den Schulen und Einrichtungen, an denen die Nachfrage signifikant über dem Durchschnitt liege, der Nachweis über den Platzbedarf überprüft wird. Es stelle sich auch die Frage schärferer Kriterien für die Nutzung der Betreuung.

Bisher dürfen Eltern, die beide berufstätig und am Arbeitsplatz unabkömmlich sind, ihre Kindern in die Notbetreuung schicken - unabhängig von der Art ihres Jobs.

Auch der grüne Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hatte sich jüngst für strengere Regeln bei der Notbetreuung ausgesprochen. Es sollten kleine, überschaubare Einheiten sein. Es sei aber vielfach gemeldet worden, dass in Einrichtungen teilweise fast Regelbetrieb herrsche. Der Verband Bildung und Erziehung etwa hatte gefordert, die Betreuung nur noch für Eltern in systemrelevanten Berufen zu öffnen.

Eisenmann hielt dagegen: Die Fokussierung auf systemrelevante Gruppen wie im vergangenen Frühjahr entspräche nicht der Lebenswirklichkeit der Familien. Ihr Eindruck sei, dass Eltern und Einrichtungen sehr verantwortungsvoll mit der Notbetreuung umgingen und ihre Hygienekonzepte sehr umsichtig und konsequent umsetzten.

Nach Überzeugung der Abgeordneten Boser müssen angesichts der Ausbreitung von Coronavirus-Varianten auch die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in die Notbetreuung wechseln. »Um den Schutz des pädagogischen Personals und der Schüler zu gewährleisten, halte ich es für notwendig, hier auf ein Angebot der Notbetreuung zurückzugreifen«, schreibt sie in dem Brief an das Kultusministerium. Die hochansteckenden Mutanten führten zu einer anderen Situation als nach den Weihnachtsferien, als die Schulen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen wieder in den Regelbetrieb zurückgekehrt waren. Dabei wisse sie um die besondere Belastung der Familien.

Die Grüne pochte auch auf den Schutz des Personals in der Notbetreuung durch FFP2-Masken. Vor kurzem war bekanntgeworden, dass das Land mehr als 50 Millionen FFP2-Masken kaufen will. Die 53,8 Millionen Mund-Nasen-Bedeckungen sollen Schulen, Kitas, Impfzentren und Pflege- und Behinderteneinrichtungen zugutekommen. (dpa)